Wagen wir mal einen thematischen Schwenk: Wenn wir uns die Beitragsanpassung in der Vollversicherung für 2014 anschauen, so kommt die Versicherungswirtschaft zu dem Schluss, dass die Aktuare sehr gut kalkuliert hätten, weil es so gut wie keine Anpassung gegeben habe. Vonseiten der Verbraucherschützer heißt es, die Unisex-Tarife seien überkalkuliert. Was stimmt denn nun?
Albrecht: Die Kalkulation der Unisex-Beiträge ist abhängig von dem tatsächlichen Zugang an Männern und Frauen. Das heißt, die Aktuare mussten kalkulatorisch sehr vernünftig agieren. Von daher ist es uns sehr gut gelungen, am Markt akzeptable Tarife zu bringen, die auch im Nachhinein so bestehen bleiben. Ich finde, das ist eine beachtliche Leistung. Die Branche hat viel damit zu tun, sich vom Image des Umdeckers zu befreien.
Haben Sie diese „Altlast“ bereits hinter sich gelassen oder wirkt das noch nach?
Brams: Das Thema Umdeckung hat nicht mehr die Bedeutung, wie es früher der Fall war. Das ist eindeutig zu beobachten. Zum einen haben wir seit dem 1. April 2012 eine verlängerte Provisionshaftungszeit. Auf der anderen Seite haben wir jetzt Unisex-Tarife mit gewissen Beitragsunterschieden zwischen Bisex-Tarifen und Unisex-Tarifen, wo es sich für jemanden, der umdecken will, nicht unbedingt lohnt, einen Vertrag zum Mitwettbewerber mitzunehmen.
Derzeit ist sicherlich das Tarifwechselrecht ein wichtiges Thema. Wir alle müssen aktiv dieses Tarifwechselrecht im Sinne des Kunden praktizieren und auch die IT entsprechend justieren, das heißt, dass der Kunde auch selbst ein Angebot rechnen kann – was im Moment bei den meisten Unternehmen leider noch nicht möglich ist.
Wenn diese Entwicklung abgeschlossen ist, dürfte das Thema Umdeckung nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Aber es stand auch im Verkauf, aus meiner Sicht zumindest, was die Jahreswende 2013/2014 angeht, nicht zur Debatte.
Albrecht: Ich glaube auch, dass der seriöse Vermittler in der Vergangenheit nicht umgedeckt hat oder nur im Einzelfall, wenn es wirklich für ihn sachgerechte Gründe gab. Denn was passiert bei einer Umdeckung? Der Kunde bekommt ein neues Eintrittsalter und er verliert seine Altersrückstellung.
Seite drei: PKV muss in Bezug auf das Wechselrecht ihre Hausaufgaben machen