„Komplette Mitnahme der Altersrückstellungen kein zielführender Ansatz“

Seriöse Vertriebe haben schon sehr niedrige Stornoquoten in dem Segment, mit weiter fallender Tendenz, weil diejenigen, die damit ihr Provisionsinteresse gesteuert haben, das durch die neuen Rahmenbedingungen nicht mehr können.

Ich stimme Herrn Brams zu, dass die PKV in Bezug auf das Wechselrecht ihre Hausaufgaben machen muss. Natürlich kann der Kunde nach Paragraf 204 wechseln, aber damit muss die Branche offensiver umgehen und mehr Transparenz schaffen. Dann würden auch die Wechselberater, die damit ihr Geld verdienen, an Einfluss verlieren.

Drexler: Geschäftsmodelle, die auf Wechsel zwischen Gesellschaften abstellen, sind eigentlich schon 2013 untergegangen. Heute geht es darum, den umgekehrten Weg einzuschlagen und höherwertige Tarife vernünftig zu argumentieren. Da ist hohes Spezialistentum gefragt.

Die Portabilität der Altersrückstellung ist ein immer wiederkehrendes Thema. Fürchten Sie, dass der Gesetzgeber die Übertragbarkeit noch stärker lockert?

Brams: Für Neuverträge ab 2009 erfolgt die Portabilität im Umfang des Basistarifs. Wenn es um die Portabilität von Bestandskunden generell gehen würde, dann wäre das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherungen am Ende. Die PKV lebt vom kollektiven Gedanken. So gesehen ist eine komplette Mitnahme der Altersrückstellungen sicherlich kein zielführender Ansatz. Das wäre ein Eingriff, der wohl auch verfassungsrechtlich nicht zulässig wäre.

Das, was wir seit 2009 praktizieren, ist der PKV damals abgerungen worden. Inzwischen stellen wir fest, dass wir mit der bestehenden Regelung leben können. Aber eine generelle Mitgabe von Alterungsrückstellungen würde unsere Versichertengemeinschaft vor größte Probleme stellen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ja jetzt wieder erhöht worden. Wie bewerten Sie das? Da gab es mal einen Vorstoß von der FDP, dass man die PKV doch möglichst vielen Menschen zugänglich machen sollte…

Brams: Der PKV-Verbandsvorsitzende Uwe Laue hat erklärt, dass die Versicherungspflichtgrenze, die vor einigen Jahren unter der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführt worden ist, wieder entfernt werden sollte und an die Beitragsbemessungsgrenze herangeführt werden soll. Der Gesichtspunkt ist folgender: Sozial Schutzbedürftige gehören in die gesetzliche Krankenversicherung, das ist ein Grundsatz aus dem Sozialgesetzbuch.

Seite vier: Rückkehr der Bürgerversicherung?

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