PKV: Universa bringt neuen Hochleistungstarif für die Vollversicherung

Gesetzlich oder privat krankenversichert....ist eine Frage des Verdienstes
Bildagentur PantherMedia / jonaswolff
Gesetzlich oder privat versichert: Der neue Universa-KV-Tarif will mit Hochleistungsmedzin und attraktiven Preisen überzeugen.

Die Universa hat Anfang Mai einen neuen Vollversicherungstarif auf den Markt gebracht. Er bietet ein hohes Leistungsniveau mit niedriger Selbstbeteiligung und soll kostenbewusstes Verhalten mit einer kombinierten Beitragsrückerstattung belohnen. Für die Familienphase gibts einige Extras.

Mit „uni-Top Privat300“ hat die Universa Versicherung, Nürnberg, Anfang Mai einen neuen Vollversicherungstarif für die private Krankenversicherung (PKV) auf den Markt gebracht. Das neue Angebot soll freie Arzt- und Krankenhauswahl inklusive Privatkliniken sowie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung einen direkten Zugang zur Hochleistungsmedizin bieten, teilte der Versicherer mit. Bei medizinischer Notwendigkeit sei die Leistung nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte begrenzt.


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Zudem gibt es keine tariflichen Preis-Leistungs-Verzeichnisse bei Heil- und Hilfsmitteln sowie zahnärztlichen Material- und Laborkosten. Die Erstattung bei Zahnersatz inklusive der Implantate beträgt 90 Prozent. Mitversichert sind auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehamaßnahmen, die von der PKV normalerweise nicht übernommen werden. Die tarifliche Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro pro Jahr.

Kombinierte Beitragsrückerstattung

Der Versicherer möchte zudem bei dem neuen Kompakttarif kostenbewusstes Verhalten besonders belohnt. Neben einer garantierten Beitragsrückerstattung von 600 Euro pro Jahr gibt es bei Leistungsfreiheit auch noch eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die aktuell bei 2,5 Monatsbeiträgen liegt.

Nach Angaben der Universa zahlen Arbeitnehmer mit einem Eintrittsalter von 35 Jahren statt 594 Euro pro Monat inklusive Altersentlastungszuschlag bei Leistungsfreiheit effektiv rund 135 Euro monatlich. Als Besonderheit werden definierte Vorsorgeleistungen, Zahnprophylaxe und Präventionskurse sowie Schutzimpfungen nicht auf den Selbstbehalt angerechnet und belasten somit nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Extras für die Familienphase

Speziell für die Familienphase ist eine sechsmonatige Beitragsbefreiung für den versicherten Elternteil sowie für Neugeborene zusätzlich zum Geburtsmonat mitversichert. Zudem sieht der neue Tarif auch Leistungen für Kinderkrankengeld und für eine Familien- und Haushaltshilfe vor und reduziert die tarifliche Selbstbeteiligung für Kinder und Jugendliche um die Hälfte auf 150 Euro pro Jahr. Bei Leistungsfreiheit gibt es ebenfalls eine kombinierte Beitragsrückerstattung von 300 Euro garantiert plus erfolgsabhängig von aktuell 2,5 Monatsbeiträgen.

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