Die Careproof GmbH nimmt am 1. Januar 2023 ihre Arbeit auf und wird als Prüfdienst für die Private Pflegepflichtversicherung die gesetzlichen Qualitätsprüfungen von ambulanten, teilstationären sowie stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland übernehmen, teilte der PKV-Verband mit. Rund 150 festangestellte Qualitätsprüferinnen und -prüfer, die zuvor beim PKV-Verband für den PKV-Prüfdienst gearbeitet hatten, werden hierfür in das neue Unternehmen wechseln.
Unter dem neuen Namen Careproof sollen die Prüferinnen und -prüfer der PKV unverändert auf einen beratungsorientierten Ansatz bei der Prüfung setzen, betont der PKV-Verband. Dabei gehe es nicht nur um die Sichtung von Räumlichkeiten, Arbeitsabläufen und der Pflegedokumentationen einer Einrichtung, sondern auch um die Beratung sowie den fachlichen Austausch mit den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen. Ziel der Überprüfung seien mögliche Verbesserungen der Pflegequalität.
Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung
Der Verband betont zudem, dass es sich bei dem verbandseigenen Pflege-TÜV ausschließlich um Pflegefachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung, pflegefachlichem Studienabschluss oder vergleichbarer Ausbildung handele.
Die meisten von ihnen seien zuvor als verantwortliche Pflegefachkräfte oder Qualitätsmanagementbeauftragte in der Praxis tätig gewesen. Etwa 80 Prozent der Prüferinnen und Prüfer besäßen zusätzlich die Qualifikation von Auditoren und können damit als verantwortliche Prüfungsleitende eingesetzt werden.
Diese Quote liegt deutlich über dem in den Richtlinien geforderten Maß. Die Prüferinnen und Prüfer sind regional organisiert im gesamten Bundesgebiet tätig und werden von Köln aus koordiniert.
Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) und den Verband der Privaten Krankenversicherung mit seinem Prüfdienst durchgeführt werden.
Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den Prüfdienst der PKV mit zehn Prozent der jährlich anfallenden Prüfungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Dies entspricht in etwa dem Anteil der privat Vollversicherten an der Bevölkerung. Welche Einrichtungen in Deutschland der Prüfdienst aufsucht, wird jährlich mittels Zufallsverfahren ermittelt.