Einstweilige Verfügung gegen den PKV-Verband: Die Branchenvertretung der privaten Krankenversicherer darf zwei Slogans ihrer aktuellen Werbekampagne nicht mehr verwenden, entschied das Landgericht Köln. Beschwert hatte sich die Wettbewerbszentrale, nachdem der Ersatzkassenverband VDEK sie dazu aufgefordert hatte. Der PKV-Verband will Widerspruch einlegen.
Die Richter trafen ihre Entscheidung im Eilverfahren und nach Darstellung des PKV-Verbands ohne Begründung. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte in ihrem Antrag reklamiert, die Anzeigentexte würden die gesetzlichen Krankenkassen unsachlich herabsetzen.
Nach der einstweiligen Verfügung darf mit den Slogans „Lieber versichert als verwaltet“ sowie „Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir“ bis auf Weiteres nicht mehr geworben werden.
„Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), Thomas Ballast. Die Kampagne des PKV-Verbands ziehe unfaire Vergleiche und diffamiere die GKV in unzulässiger Weise, so Ballast weiter.
Der PKV-Verband teilte unterdessen mit, beim Landgericht Köln Widerspruch einzulegen, um einen Verhandlungstermin zur Erörterung der Sache zu erhalten. Selbstverständlich befolge man die einstweilige Verfügung des Gerichts und werde mit beiden Motiven bis auf Weiteres nicht mehr werben, so die Mitteilung weiter. (hb)
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