Seit 1. Juli ist die private Krankenversicherung (PKV) verpflichtet, Nichtversicherte, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben und die der PKV zuzuordnen sind, in ihren Standardtarif aufzunehmen.
Dies sieht das so genannte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz der Bundesregierung vor, das Kernpunkt der Gesundheitsreform ist.
Der Leistungsumfang des Standardtarifs ähnelt dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). So dürfen die privaten Versicherer niemanden, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, in diesem Tarif ablehnen. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge zu erheben oder Leistungsausschlüsse zu vereinbaren. Gesundheitsfragen werden dennoch gestellt, allerdings nur, um den ab 2009 geplanten Risikostruktur-Ausgleich zwischen den privaten Krankenversicherern zu organisieren. Die Beitragshöhe ist anhängig vom Alter und Geschlecht des Versicherten, nicht aber von seinem Gesundheitszustand und darf zudem den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Im Jahr 2007 sind dies 500 Euro. Sind Versicherte gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches hilfebedürftig beziehungsweise würde diese infolge der Zahlung des Beitrages entstehen, halbiert sich die monatliche Prämie. Wer diesen ermäßigten Beitrag nicht zahlen kann, erhält Zuschüsse vom Staat.
Seit dem 1. April ist auch die GKV verpflichtet, ehemalige PKV-Versicherte, Selbstständige und Beamte wieder aufzunehmen, sofern sie der GKV zuzuordnen sind.
Laut Angaben der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ scheint das Interesse an der Aufnahme sowohl in die GKV und PKV bislang verhalten zu sein. So haben sich seit April erst 15.000 ehemals Nichtversicherte bei den Krankenkassen angemeldet, bei den privaten habe es lediglich 2.200 Anfragen gegeben.