Die künftigen Koalitionäre planen darüber hinaus eine Prüfung, ob die Finanzaufsicht Bafin ausreichend gerüstet ist, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern. Für Hauser ist die damit implizierte Parallelität beider Vergütungsmodelle eine richtige Weichenstellung, denn dies fördere die Nutzung der Kompetenz der Finanzberatungen in der Breite der Bevölkerung. „Die angekündigte Prüfung möglicher Fehlanreize darf indes nicht in einen Generalverdacht oder in einer Überregulierung insbesondere der Provisionsberatung münden“, stellt er klar.
Laut Hauser nehmen weite Teile der Bevölkerung eine Finanzberatung deutlich eher in Anspruch, wenn sie kein Honorar vorab zahlen müssen, sondern dieses aus den gewählten Finanzprodukten heraus abgeführt wird. „Ein Provisionsverbot, wie es etwa auf EU-Ebene regelmäßig diskutiert wird, würde Menschen von der Finanzberatung abkoppeln, die ihren Nutzen auf den ersten Blick für sich nicht erkennen. Das wäre fatal angesichts der gesetzlichen Rentensituation, die eine eigenfinanzierte Altersvorsorge unerlässlich macht, um seinen Lebensstandard im Alter halten zu können“, betont er.