Plansecur-Stiftung knackt 100 Millionen Euro zugesagtes Vermögen

Älteres Paar auf einer Parkbank von hinten
Foto: PantherMedia / Yuri Arcurs
Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder im Rahmen des Nachlasses eingerichtet werden (Symbolbild).

Die von der Finanzberatungs­gruppe Plansecur vor sechs Jahren ins Leben gerufene Plansecur Gemeinschaftsstiftung hat die Marke von 100 Millionen Euro an zugesagtem Vermögen überschritten. Woher das Kapital kommt.

Der größte Teil davon entfällt auf testamentarische Verfügungen und Vermächtnisse, teilt Plansecur mit. „Die Gemeinschafts­stiftung wird gerne genutzt von Menschen, die mit ihrem Geld über den eigenen Tod hinaus etwas Sinnvolles anfangen wollen, ohne sich zu Lebzeiten mit dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu belasten“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Heiko Juppien. Er verweist auf das Stiftungsmotto „Sinnstiftung für Ihr Vermögen – unbürokratisch und nachhaltig.“


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Privatpersonen und Unternehmen können sich an der Gemeinschaftsstiftung mit einer Zustiftung oder einem eigenen Stiftungsfonds beteiligen. Wofür das gestiftete Vermögen verwendet werden soll, kann der Geldgeber frei festlegen.

Namen der eigenen Stiftung selbst bestimmen

„Wir sorgen strikt dafür, dass jede Zustiftung und jeder Stiftungsfonds exakt gemäß den vorgegebenen Wünschen verwendet wird“, versichert Heiko Juppien. Auch den Namen der eigenen Stiftung kann jeder Stifter beziehungsweise jede Stifterin selbst bestimmen. 

Als mögliche Stiftungszwecke werden Wissenschaft und Forschung, das Gesundheitswesen, die Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, der Tier- oder Naturschutz, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und -pflege sowie mildtätige oder religiöse Zwecke genannt.

„Im persönlichen Gespräch wird genau festgelegt, worum es geht und wie das Vermögen am besten dafür verwendet wird“, erläutert Heiko Juppien, „also beispielsweise, ob damit über den eigenen Tod hinaus ein Kinderheim unterstützt, die medizinische Erforschung einer bestimmten Krankheit gefördert oder etwas Nachhaltiges für den Naturschutz getan werden soll.“

Bisher 26 „Zustiftungen“ unter Plansecur-Dach

26 sogenannte Zustiftungen haben sich unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung bereits etabliert. Die Plansecur Gemeinschaftsstiftung ist den Erläuterungen zufolge eine rechtsfähige Stiftung, unter deren Dach Privat­personen und Unternehmen einen eigenen Stiftungsfonds anlegen oder eine Zustiftung leisten können. Sie profitieren damit von den „Ewigkeitsvorteilen“ einer Stiftung, ohne sich mit dem damit verbundenen Aufwand (Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckgebundenheit) belasten zu müssen.

Finanziell funktioniert die Plansecur Gemeinschaftsstiftung den Angaben zufolge wie jede andere Stiftung auch: Eine Geldsumme wird angelegt, und die Erträge, die damit erwirtschaftet werden, kommen einem gemeinnützigen Zweck zugute. Wie jede rechtsfähige Stiftung in Deutschland unterliegt sie der Stiftungsaufsicht, unter anderem in Bezug auf die zweckgemäße Verwendung entlang der festgelegten Wünsche und der rechtlichen Vorgaben.

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