Mit der Einführung der EU-Verordnung (EU) 2020/1503 für „European Crowdfunding Service Provider” (ECSP) auch Schwarmfinanzierungverordnung (SF-VO) oder ECSP-Verordnung (ECSP-VO) genannt, wurde ein europäisches Regelwerk geschaffen, das kleineren und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern und Schwarmfinanzierungsdienstleister, also Plattformen wie Exporo, europaweit einheitlich regulieren soll, erläutert das Unternehmen.
Die ECSP-VO vereinfacht Crowdfunding-Investments auf europäischer Ebene. Vor der Einführung dieser Verordnung haben EU-Mitgliedsstaaten das Thema eigenständig geregelt, wodurch grenzübergreifende Crowdfinanzierungen erheblich erschwert waren. Durch die Verordnung gibt es nun einheitliche Abläufe und Bestimmungen, die die Investmentprozesse für Anleger sowie für Plattformen deutlich erleichtern, so Exporo.
Auch Projekte aus anderen EU-Staaten
„Anfang Dezember dieses Jahres erhielt die EPH Investment als eine der ersten Plattformen in Deutschland eine ECSP-Lizenz. Das ist ein großer Meilenstein für Exporo und bringt Vorteile sowohl für uns als Anbieter als auch für unsere Anleger”, so Patrick Hartmann, Geschäftsleiter der EPH Investment GmbH.
Zielsetzung ist offenbar nicht in erster Linie die Expansion von Exporo ins Ausland, sondern umgekehrt: „Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für digitale Plattformen deutlich. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 europäischen Mitgliedstaaten angeboten werden. Ausländische Anleger können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Plattformen angeboten werden, die über eine ECSP-Lizenz verfügen. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche”, sagt Simon Brunke, Gründer und CEO der Exporo AG.
Deutsche Plattformen hatten sich wegen einer ungünstigen Haftungsregelung für die ECSP-Manager im deutschen Umsetzungsgesetz, mit dem die EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt wurde, lange mit entsprechenden Anträgen zurückgehalten. Die deutsche Vorschrift wurde mit dem gerade verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz entschärft.