Im Fall einer – plötzlichen Pflegebedürftigkeit ist meist der Sozialdienst eine erste Anlaufstelle für Fragen. Auf jeden Fall sollten Angehörige möglichst schnell Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung aufnehmen, um einen Antrag auf Leistungen zu stellen, rät die Debeka Private Krankenversicherung.
Die ersten Schritte
Diese vermitteln innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung. Bei der privaten Pflegeversicherung erfolgt die Beratung über Compass (www.compass-pflegeberatung.de). In vielen Fällen sind die Betroffenen selbst überfordert und Angehörige müssen bei der Organisation helfen.
Begutachtungstermin vorbereiten
Im Auftrag des Pflegeversicherers prüft in der Regel der Medizinische Dienst in einem persönlichen Termin den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Es ist ratsam, sich auf diesen Termin vorher gut vorzubereiten, denn dabei stellt ein Gutachter den Pflegegrad fest. Und nach dem richtet sich, wie viel die Pflegeversicherung zahlt.
Also schon vor dem Termin in Ruhe mit Vertrauenspersonen den erforderlichen Fragebogen über Beschwerden, noch vorhandene Fähigkeiten und Defizite in sechs Lebensbereichen ausfüllen. Den Fragebogen und weitere nützliche Informationen, was zu tun ist, wenn der Pflegefall eintritt, gibt es unter: www.debeka.de/pflegeinfos
Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen ansprechen
Beim Begutachtungstermin bereits nach benötigten Pflegehilfsmitteln fragen, wie Handschuhen, Inkontinenzartikeln oder technischen Hilfsmitteln wie Badewannenlifter oder Pflegebetten. Auch erforderliche Umbaumaßnahmen, wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterungen für den Rollstuhl sollten angesprochen, rät die Debeka.
Organisation der Hilfe
Steht der Pflegegrad fest, ist auch klar, wie viel Geld es aus der Pflegekasse gibt. Angehörige müssen nun überlegen, welche Art von Hilfe im Alltag etwa im familiären Rahmen und mit Pflegediensten leistbar ist. Ist die Versorgung zu Hause möglich? Wenn zum Beispiel ein Umzug ins Pflegeheim nötig ist, bleibt immer ein Eigenanteil, der aus eigener Tasche zu zahlen ist. Der kann laut dem privaten Krankenversicherer mehr als 2.000 Euro betragen – bei Pflegerad 1 sogar deutlich mehr. Reichen die finanziellen Mittel für die Finanzierung der benötigten Unterstützung im Alltag nicht aus, muss gegebenenfalls Sozialhilfe beantragt werden.
Wie finanzielle Engpässe vermeiden?
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur den Grundbedarf. Zuzahlungen sind die Regel. Eine private Pflegezusatzversicherung wie ein Pflegetagegeld kann die Pflegelücke schließen. Im welchen Umfang, hängt von der vereinbarten Höhe des Tagegeldes ab. Damit lassen sich Wünsche, wie man betreut werden möchte, eher berücksichtigen, betont die Debeka.