Zum 30. Juni 2024 haben über 47.000 Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung angeboten. Das sind fast 20 Prozent mehr als zum Jahresende 2023. Das gab der Verband der Privaten Krankenversicherer jetzt bekannt.
Mit der Zahl der Unternehmen steigt zugleich die Zahl der Beschäftigten, die von einer solchen Absicherung profitieren. Nach Angaben des PKV-Verbandes hatten zum Halbjahr 2024 über 2,3 Millionen Personen und damit etwa zehn Prozent mehr als Ende Dezember 2023 eine betriebliche Absicherung.
Darunter waren 461.600 Beschäftigte mit einer betrieblichen Pflegeversicherung. Gezählt werden übrigens nur die Arbeitgeber, die die Beiträge für ihre Mitarbeitenden vollständig tragen.
Relevante Zusatzleistung
Die Unternehmen zählen das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Und auch den Arbeitnehmern ist diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers. Eine Umfrage des PKV-Verbandes aus dem November 2023 zeigt, dass für rund 45 Prozent der Befragen eine bKV wichtiger ist als Firmen-Extras wie Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefonen. Demnach war die bKV sogar jedem vierten Arbeitnehmer wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Besonders hoch war die Zustimmung in der Gruppe der 18-29-Jährigen.
Damit werde die bKV ein zunehmend wichtigeres Instrument gegen den Fachkräftemangel, betont der PKV-Verband. Laut Vorausberechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits in den kommenden zehn Jahren um 3,9 Millionen sinken.
So funktioniert die bKV
Die bKV kann aus „Bausteinen“ entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzt werden. Sie versteht sich als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen. Dazu gehören etwa Zahnzusatzversicherungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherungen oder auch Auslandsreisekrankenversicherungen.
Das Angebot der bKV könne durchaus günstiger sein als bereits bestehender Versicherungsschutz, betont der PKV-Verband. Entscheidend sei für Arbeitnehmer, ob und zu welchen Bedingungen die Leistungen der bKV weiterversichert werden können, wenn sie den Arbeitgeber wechseln, in Rente gehen oder der Arbeitgeber den Rahmenvertrag für die bKV kündigt. Der Neuabschluss eines vergleichbaren Tarifs ist schon wegen des höheren Eintrittsalters immer teurer als der frühere Tarif. Der PKV-Verband weist zudem Versicherte darauf hin, darauf zu achten, dass Versicherungen nicht „doppelt“ gezahlt würden.
bKV-Beiträge steuerfrei
Seit 2020 sind Arbeitgeberzuwendungen für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Das Jahressteuergesetz 2019 stellte klar, dass zweckgebundene Geldleistungen, Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere geldwerten Vorteile keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Die steuerliche Behandlung der bKV richtet sich weiterhin nach den Grundsätzen des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 7. Juni und 4. Juli 2018, VI R 13/16 und VI R 16/17).
Heißt: Eine bKV kann im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Diese Freigrenze stieg am 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro. Entscheidend ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz erfolgt. Wird hingegen ein Geldzuschuss gezahlt, verbunden mit der Bedingung, dass der Arbeitnehmer selbst einen Versicherungsvertrag abschließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn, betont der PKV-Verband.