- Erweiterung des Leistungsumfangs um vier neue Grundfähigkeiten – und das preisneutral
- Grundtarif „Power“ bereits mit 22 Leistungsauslösern
- In der Spitze bis zu 26 Grundfähigkeiten versicherbar
- Infektionsklausel in allen drei Tarifmodellen ohne Mehrbeitrag inklusive
- Einführung einer Verlängerungsgarantie bei Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
- Erweiterung der Meldefrist bei der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie von sechs auf zwölf Monate
- Gilt auch für Lösungen der MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (IG BCE)
Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Das Besondere beim Swiss Life Vitalschutz: In den Tarifmodellen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind. Die verschiedenen Varianten unterscheiden sich dabei im Umfang der Leistungsauslöser:
- Der Power-Tarif beinhaltet 22 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Leistungsauslöser „Psyche“ wird hier nicht mit abgesichert. Der Power-Tarif ist damit für Kunden interessant, die auf diesbezügliche Antragsfragen verzichten möchten.
- Die Spirit-Variante beinhaltet 24 Leistungsauslöser inklusive zweier psychischer Leistungsauslöser: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
- Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu den Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen noch „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu. Somit erhöhen sich hier die Leistungsauslöser auf insgesamt 26.
Smartphone/Tablet-benutzen im Alltag nicht mehr wegzudenken
Fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. „Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden auf offene Ohren stoßen“, ist Holzer überzeugt.
Infektionsklausel – ein echter Mehrwert, besonders im Gesundheitswesen.
Ein Highlight des neuen Swiss Life Vitalschutz ist außerdem die Infektionsklausel, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt wurde und bisher nur in der BU zur Verfügung stand. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeitslösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt – und unterliegen tätigkeitsbedingt dem Risiko, dass ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion ausgesprochen werden kann.
Teilkapitalisierung jetzt auch beim Verlust der Grundfähigkeit Fahrradfahren
Als echte Besonderheit bietet der Swiss Life Vitalschutz die Möglichkeit der sogenannten Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der nun fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten gleich zu Leistungsbeginn möglich. Mit diesem Geld lassen sich bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen finanzieren, wie zum Beispiel ein Treppenlift im Haus. Im Gegenzug wird die laufende Grundfähigkeitsrente anteilig gekürzt.
Swiss Life als AKS-Konsortialführerin bei den Branchenlösungen
Die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) profitieren ebenfalls von den Neuerungen in ihren zielgruppengerecht zugeschnittenen Grundfähigkeitstarifen MetallRente.Vital, KlinikRente.Vitalschutz und ChemieRente Vitalschutz Flex. Über die drei Versorgungswerke können sich nicht nur die Branchenangehörigen, sondern auch deren Familienangehörige – und damit insgesamt über 17 Millionen Berechtigte – umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit absichern.
Weitere Informationen zum Swiss Life Vitalschutz unter www.swisslife.de/vitalschutz
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