Die Rahmendaten: eine Verzinsung von 3,25 Prozent (2022), eine obligatorische Rentengarantiezeit von 27 Jahren sowie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren.
Kinobetreiber können mit der „Cinerente“ laut PMA den Rechtsanspruch ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV bedienen. Die rund 600 Mitgliedsbetriebe des Kinoverbands HDF sollen zudem eine von Fachjuristen erstellte Vereinbarung über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bAV zum subventionierten Netto-Preis von 150 Euro erhalten. „Mit der sogenannten Versorgungsordnung werden gegenüber den Kinoschaffenden alle relevanten Informationen zur bAV klar, verständlich, juristisch einwandfrei und transparent aufgezeigt“, verspricht der Maklerpool.