Ab August 2022 sind Makler dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei Geldanlagen im Sinne der ESG-Taxonomie-Verordnung zu berücksichtigen: Der Berater muss nun nicht nur die Präferenz zu Produkten abfragen, er muss künftig auch über die Nachhaltigkeit der Produkte berichten. „Aktuell ist es noch sehr schwer, unseren Maklern Unterstützung anzubieten, da viele Details noch nicht bekannt sind und vieles im Ungenauen liegt“, erläutert PMA-Geschäftsführer Dr. Bernward Maasjost. „Im Markt formieren sich aber aktuell Anbieter, die den Anforderungen Struktur geben möchten, wenn sie genauer wissen, was von der Legislative als Ergebnis erwartet wird. Erste Lösungen zeichnen sich ab.“
So hat Zielke Research Consult ein erstes Produktlabel über die Nachhaltigkeit im Sinne der Taxonomie-Verordnung entwickelt. Ende November soll es im Markt eingeführt werden. „Wir beurteilen sowohl das Sicherungsvermögen der Unternehmen als auch die Qualität des Fonds im Sinne der Artikel 8 und 9 gemäß Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bzw. der Taxonomie-Verordnung. Die zentrale Frage lautet: Ist der Fonds nachhaltig?“, erläutert Dr. Carsten Zielke, geschäftsführender Gesellschafter von Zielke Research Consult, den Ansatz. PMA ist nach eigenen Angaben der erste Maklerpool, der eine Zusammenarbeit mit Zielke vereinbart hat.