Mit der nächsten Gehaltszahlung erhalten Vollzeitkräfte nach Angaben von PMA 1.500 Euro netto zusätzlich. Teilzeitbeschäftigte sollen anteilig von dieser steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung für das Jahr 2022 profitieren.
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Der Begünstigungszeitraum läuft seit Oktober 2022 und noch bis zum 31. Dezember 2024. Mit der Sonderprämie reagiert der Gesetzgeber auf die deutlichen Preissteigerungen in Folge des Ukraine-Krieges.
„Wir wissen um die Situation aller Betroffenen und möchten als seriöser Arbeitgeber unserer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern unserer Gesellschaft im Rahmen vertretbarer und zur Verfügung stehender Möglichkeiten nachkommen. Wir haben nach Lösungen gesucht, mit denen die PMA zu einer gewissen ‚Erleichterung‘ beitragen kann, haben aber auch darauf zu achten, die Kapitalausstattung der Gesellschaft nicht zu riskieren. Wir haben uns deshalb entschieden, von den Regelungen der Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen“, so Geschäftsführer Dr. Bernward Maasjost. „Von dieser Möglichkeit werden wir Im gleichen Umfang auch für das laufende Jahr erneut Gebrauch machen.“