Am wirksamsten wird voraussichtlich eine Kombination unterschiedlicher Ideen sein. So könnten finanzielle Anreize durch die Förderung von barrierefreiem Um- und Neubau mit gesetzlichen Verpflichtungen, wie die neue Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen sie vorsieht, zusammenspielen. Das würde Projektentwickler wie Investoren in die Barrierefreiheit halb locken, halb drängen. Um allerdings zu verhindern, dass durch immer mehr zusätzliche Vorschriften insgesamt weniger Wohnraum neu gebaut wird, sollte ein dritter Faktor bedacht werden.
Maßnahmen mit nur geringem finanziellen Mehraufwand
Es gibt einige Maßnahmen, die bei rechtzeitiger Planung keinen oder nur wenig finanziellen Mehraufwand beim Bau bedeuten, gleichzeitig aber einen überproportional hohen Beitrag zur Barrierefreiheit leisten. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Haus- und Wohnungszugänge, geeignete Türen oder barrierefreie Bäder. Verpflichtet der Gesetzgeber Projektentwickler nur zu diesen gezielten Maßnahmen und stellt frei, welche weiteren Aspekte umgesetzt werden, senkt das die Hemmschwelle enorm. So entsteht Wohnraum, der zwar nicht in allen Punkten DIN-18040-konform barrierefrei, aber immerhin in wesentlichen Bereichen barrierefrei und altersgerecht ist. Damit auch komplett barrierefreie Wohnungen gebaut werden, könnte die KfW-Förderung (so sie denn eingeführt würde) gestaffelt werden.
Komfort für alle Bewohner
Gut durchdachte Konzepte für Barrierefreiheit bieten allen Bewohnern Komfort. Breite Türen, Aufzüge und flache Schwellen sind auch für junge Familien mit Kinderwagen ein Vorteil. Damit ist barrierefreies Bauen ein nachhaltiges Investment, für Immobilienbesitzer ebenso wie für alle Generationen der Gesellschaft. Dass dieses Thema der Bundesregierung nun wichtig genug ist, um in den Mikrozensus aufgenommen zu werden, ist gut. Im kommenden Jahr sollen erste Ergebnisse vorliegen. Die Hoffnung ist, dass bald darauf sinnvolle Maßnahmen folgen.
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