Postbank-Entschädigungsstreit: Gericht verschiebt Termin

Deutsche Bank Tuerme im Herbst
Foto: PantherMedia/ETfoto
Türme der Deutschen Bank in Frankfurt am Main

Im Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären hat das Oberlandesgericht Köln den Termin für seine Entscheidung um zwei Monate auf den 23. Oktober verschoben. Als Grund gab das Gericht in einer Mitteilung "fortdauernden Beratungsbedarf" an.

Ursprünglich wollte das Gericht an diesem Mittwoch seine Entscheidung verkünden (Az: 13 U 166/11 und 13 U 231/17). Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte: „Wir haben immer gesagt, dass es sich um ein sehr komplexes Verfahren handelt. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Gerichts, sich mehr Zeit für die Prüfung zu nehmen.“ Kläger-Anwalt Jan D. Bayer, auf dessen Mandanten nach seinen Angaben ein Großteil der Klagesumme entfällt, erklärte: „Wie in der mündlichen Verhandlung erkennbar, will der Senat offenbar unbedingt vermeiden, dass das Verfahren nochmals zum Bundesgerichtshof geht und räumt der Bank zwei weitere Monate zur Verhandlung eines vernünftigen Gesamtvergleiches ein.“

Eine Änderung der Risikolage für die Bank sei daraus nicht zu erkennen. „Es laufen halt noch weitere Zinsen in zweistelliger Millionenhöhe auf“, teilte Bayer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.


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Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es geht um die Frage, ob die 2010 beschlossene Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte – und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.

In der mündlichen Verhandlung Ende April hatte das Gericht angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Die Deutsche Bank legte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurück. Die Rückstellung hatte bei dem Dax-Konzern im zweiten Quartal für rote Zahlen gesorgt: Unter dem Strich fiel ein Verlust von 143 Millionen Euro an.

„In der Spruchfrist haben die Parteien keine gütliche Einigung mitgeteilt“, erklärte das Gericht. „Da die Beratungen des Senats noch nicht abgeschlossen sind, ist der Verkündungstermin in beiden Verfahren auf den 23. Oktober 2024 verlegt worden“, hieß es weiter. (dpa-AFX)

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