Die Einigung habe voraussichtlich einen positiven Effekt auf das Vorsteuerergebnis im dritten Quartal von 430 Millionen Euro, teilte die Bank am späten Mittwochabend mit. Mit mehr als 80 Klägern, auf die insgesamt fast 60 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entfielen, sei wie von dem Institut vorgeschlagen ein Vergleich auf Basis eines Preises von 31 Euro je Aktie geschlossen worden.
Zu den Parteien, mit denen eine Einigung erzielt worden sei, gehöre unter anderem die größte Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfalle. Die Deutsche Bank gehe davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der Rückstellungen in Anspruch nehmen werden. Sollten Vergleichsvereinbarungen mit weiteren Klägern abgeschlossen werden, könnten sich größere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben.
Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank 2010. Es geht um die Frage, ob die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank faktisch die Kontrolle hatte – und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen. Die Deutsche Bank hatte den verbliebenen Aktionären 25 Euro je Aktie geboten.
In einer mündlichen Verhandlung Ende April hatte das Oberlandesgericht Köln angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Eine Entscheidung war wegen des „fortdauernden Beratungsbedarfs“ von der laufenden Woche auf den 23. Oktober verschoben worden. Die Deutsche Bank hatte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro für den Streitfall zurückgelegt, was im zweiten Quartal für rote Zahlen gesorgt hatte. (dpa-AFX)