Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2017 hätte weitreichende Folgen für die Lebensversicherer. Denn sie betrifft nicht nur konventionelle Rentenversicherungen, sondern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), wie Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will in seinem Kommentar erklärt.
Der abermalige Eingriff in den Höchstrechnungszins im Neugeschäft bringt wenig beziehungsweise so gut wie keine Entlastung für die Lebensversicherer, denn die Nachfrage bei den Kunden ist gering. Zudem fließt mittlerweile bei vielen Gesellschaften der Großteil des Neugeschäfts in Produkte ohne klassischen Garantiezins. Altverträge mit hohen Garantien bieten für die Bestandskunden eine vergleichsweise gute Rendite, weshalb die Versicherer hier kaum auf ein erhöhtes vorzeitiges Storno hoffen können.
In der Risikoversicherung drohen höhere Beiträge
Auswirkungen hat die Absenkung des Höchstrechnungszinses aber nicht nur bei konventionellen Rentenversicherungen, bei denen die garantierte Rente sinkt, sondern auch bei Risikoversicherungen. Hier kommt es bei Sterbegeld, Risikolebens- und vor allem auch bei BU-Versicherungen zu Beitragserhöhungen. Die mit dem Garantiezins kalkulierte Deckungsrückstellung dient nämlich in diesen Produkten dazu, bei einem konstanten Beitrag die Altersabhängigkeit des Risikoeintritts im Zeitverlauf auszugleichen. Mit Rückgang des Höchstrechnungszinses steigt der Deckungsrückstellungsbedarf an, was durch höhere Beiträge ausgeglichen werden muss.
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Potenzielle Beitragserhöhungen in der BU-Versicherung kommen aber zur Unzeit. Ist dies doch eines der wenigen attraktiven Wachstumsfelder, auf das sich die Lebensversicherer zunehmend fokussieren. Dabei ist auch zu beobachten, dass von den vorhandenen Risikoüberschüssen ein immer größerer Anteil als Sofortgutschrift an die Kunden fließt. Damit verringern sich die Margen im sich verschärfenden Preiswettbewerb. Auswirkungen auf die Preisgestaltung sind daher auch von dieser Seite nicht auszuschließen.
Perspektiven im Neugeschäft zunehmend getrübt
Ohne Zweifel reduziert sich die Rendite konventioneller Lebensversicherungen nicht nur auf die Garantieverzinsung, hinzu kommt die Überschussbeteiligung in Form von laufenden Zinsgutschriften und Schlussüberschussanteilen und gegebenenfalls Bewertungsreserven. Die tiefen Zinsen sorgen hier aber für einen kontinuierlichen Rückgang und historische Tiefstände, so dass die Perspektiven im Neugeschäft zunehmend getrübt sind und bleiben.