Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Gesellschaften arbeiten daran, die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen. Dazu müssen die Gläubiger, also hauptsächlich die Anleger der Container-Direktinvestments, der Aufteilung zustimmen. Es geht voraussichtlich um über eine Milliarde Euro.
Die bisher aus der Vermietung und Verwertung der vorhandenen Containerflotte erwirtschafteten Beträge müssen zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften aufgeteilt werden. Das teilen die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé mit. Eine erste Abschlagsverteilung eines Teils dieser Beträge an die Gläubiger setze voraus, dass zunächst eine Einigung über die Aufteilung erfolgt. Für die Aufteilung haben die Insolvenzverwalter einen Vorschlag erarbeitet, über den die Gläubiger nun in vier schriftlichen Gläubigerversammlungen entscheiden sollen.
Die Gläubiger (hauptsächlich also die Anleger) erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der Insolvenzverwalter. Es enthält einen Vorschlag zur prozentualen Aufteilung der Gelder. Zum Maßstab nimmt er die Höhe der festgestellten Schadensersatzansprüche der Anlegergläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren. Die Verteilung erfolgt also in dem Verhältnis, in dem sich diese Ansprüche der Anleger prozentual auf die einzelnen Containerverwaltungsgesellschaften verteilen.
Stimmen die Gläubiger zu, wird dies zu einer Gleichbehandlung der Anlegergläubiger in den Insolvenzverfahren der vier P&R Gesellschaften in Bezug auf die erwirtschafteten Erlöse führen, heißt es in der Mitteilung. Die von den Gläubigern gewählten Gläubigerausschüsse in den vier Insolvenzverfahren befürworten die gefundene Lösung demnach einstimmig und empfehlen den Gläubigerversammlungen die Zustimmung.
Ziel: Eine Milliarde Euro Ausschüttungen
„Wir wollen, dass die ganz erheblichen Erfolge aus der weiterlaufenden Containerverwertung den Gläubigern, die über festgestellte Forderungen verfügen, baldmöglichst zugutekommen. Ohne eine abschließende und rechtssichere Einigung über die Verteilung der Erlöse kann keine Ausschüttung erfolgen“, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé klar.
„Wir sehen keine sinnvolle Alternative zu dem nun erarbeiteten Vorschlag. Keine der P&R Containerverwaltungsgesellschaften könnte aus unserer Sicht mit Erfolg argumentieren, dass sie in Bezug auf die Erlöse besser stehen sollte als die anderen Gesellschaften. Auch die zur Vermeidung von Interessenkonflikten bestellten Sonderinsolvenzverwalter befürworten die Einigung“, ergänzt er.
Die Containerverwertung erfolge weiterhin ungestört durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese ist verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten der Mitteilung zufolge Erlöse von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet werden. „An unserem Ziel, insgesamt mindestens eine Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck“, so Jaffé.
Schriftliche Gläubigerversammlung
Angesichts der Tragweite der Entscheidung sei es sachgerecht, dass die Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren selbst über die Zustimmung zu dem Vorschlag befinden. Derart wichtige Entscheidungen werden in Insolvenzverfahren üblicherweise im Rahmen einer Gläubigerversammlung getroffen. Eine Durchführung als Präsenztermin ist jedoch in Folge der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit nicht möglich, sodass das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 27. August 2020 die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet hat.
„Diese Vorgehensweise ermöglicht es allen Gläubigern – auch solchen, die zu einer Präsenzsitzung nicht anreisen könnten oder in der heutigen Zeit aus nachvollziehbaren Gründen nicht wollten – ihre Stimme abgeben zu können, ohne hierfür einen Anwalt beauftragen zu müssen. Uns ist wichtig, dass möglichst alle Gläubiger die Entscheidung mittragen“, so Jaffé.
Die Abstimmung erfolgt mit einem Stimmzettel, der ausweislich der Vorgaben des Gerichts bis zum 17. November 2020 bei der angegebenen Adresse eingegangen sein muss. Diese Frist sei nicht verlängerbar. Das Ergebnis der Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht öffentlich bekannt gemacht.
„Ich bin überzeugt davon, dass eine große Mehrheit der Gläubiger den Vorschlag unterstützen wird, da dieser Vorschlag im Interesse aller Gläubiger liegt. Kommt der Beschluss zustande, soll, wie bereits im Berichtstermin angekündigt, so schnell wie möglich eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger auf den Weg gebracht werden“, so Jaffé.