„Brutto-Netto-Spreizung bei BU-Vermittlung oft vernachlässigt“

Heck: In unserem Haus muss nur ein sehr geringer Anteil der Fälle überhaupt von Gutachtern bewertet werden und auch unsere Prozessquote bewegt sich bei lediglich rund einem Prozent. Das zeigt, dass wir eine klare Leistungspolitik verfolgen, inklusive dem Ziel kurzer Prüfzeiten.

Es sind, da gebe ich meinen Vorrednern recht, in der Regel Einzelfälle, die hochgekocht werden. Ich hoffe, dass die Franke-und- Bornberg-Studie dazu beiträgt, den falschen Eindruck, den es zum Teil in der Berichterstattung gibt, zu widerlegen.

Wobei eine Leistungsablehnung von immerhin 30 Prozent nicht den Eindruck erweckt, dass es sich nur um Einzelfälle handelt…

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Lamsfuß: Moment, man muss schon die verbleibenden Leistungsablehnungen genau analysieren und sich fragen, warum denn eine Leistung abgelehnt wurde? Dann stellt man fest, dass dies in rund 30 Prozent der Fälle an einer fehlenden Mitwirkung des Kunden liegt. Es handelt sich dabei um Vorgänge, die gar nicht mehr aufgegriffen wurden, weil sich oftmals der Verdacht der Berufsunfähigkeit gar nicht mehr bestätigt hat.

In weiteren 30 Prozent der Ablehnungen wird der BU-Grad von 50 Prozent nicht erreicht, sodass auch keine Berufsunfähigkeitsrente fällig wird. Schaut man sich zudem die Vorgänge an, die von der Öffentlichkeit besonders kritisch betrachtet werden, wie etwa die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, dann liegen wir hier bei rund zehn Prozent der Ablehnungsfälle im Leistungsfall.

Auf alle Leistungsprüfungen bezogen ergibt das einen Wert von drei Prozent. Wenn sich ein einzelner Makler zu Wort meldet, dann mag er subjektiv den richtigen Eindruck haben, weil er mit einem betroffenen Kunden zu tun hat. Aber es ist ja erlaubt zu fragen, ob ein einzelner Makler über die kritische Masse an Erfahrung verfügen kann. Ich denke, das kann nur eine empirische Studie leisten.

Das Gespräch führte Lorenz Klein.

Fotos: Stefan Malzkorn

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