Anspruch des Maklers auf die Nettopolice

Hauptgrund: Der Makler ist Sachwalter des Kunden und nicht des Versicherers – er ist also nicht der verlängerte Vertriebsarm des Versicherers – so wie das beim Handelsvertreter der Fall ist, sondern er steht auf der anderen Seite, hat also für das Wohl und Wehe des Kunden zu sorgen.

Dazu zählt natürlich auch und ganz besonders die Frage, ob der Makler nicht den Preis für seine eigene Dienstleistung mit dem Kunden frei und individuell aushandeln können muss. Die Antwort ist relativ schlicht – genau so stellt es sich die europäische Wettbewerbsordnung vor.

Hiervon ausgehend hat der Makler tatsächlich einen Anspruch auf Offenlegung der Nettotarifierung gegenüber dem Versicherer. Verweigert der Versicherer die Offenlegung, so verstößt er damit gegen das Verbot der Preisbindung der Zweiten Hand.

Übrigens: Ein Makler, der mit dem Kunden eine individuelle Provisions-/Courtagevereinbarung schließt, verstößt damit natürlich nicht gegen das „Provisionsabgabeverbot“. Er gibt nämlich von seiner Provision nichts ab, denn der Provisionsanspruch entsteht überhaupt erst durch die individuelle Verhandlung mit dem Kunden.

Haftung: Nettotarifierung von zentraler Bedeutung

Da der Makler darüber hinaus die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden als dessen Sachwalter zu berücksichtigen hat, ist die Frage nach der Nettotarifierung schon deshalb von größter Wichtigkeit, weil der Makler womöglich sonst in die Haftung nach § 63 VVG geraten würde.

Er muss ja alles tun, um den Kunden so gut wie möglich zu beraten und ihn vor Schaden zu bewahren. Dazu gehört natürlich auch die Information über die Nettoprämie. Nur so kann der Kunde das Preis-Leistungs-Verhältnis des Versicherers angemessen einschätzen und zusammen mit dem Makler über die Frage nachdenken, welche der verschiedenen Nettoprodukte für seine, des Kunden, Wünsche und Bedürfnisse wohl am passendsten sind.

Autor Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Foto: Christof Rieken

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