Private Krankenversicherungen sollen nach einem Zeitungsbericht verpflichtet werden, selbstständigen Frauen in der Phase des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes Krankentagegeld zu zahlen.
Voraussetzung sei, dass eine private Krankentagegeld-Versicherung bestehe, berichtet die „Rheinische Post“ (Samstag) unter Berufung auf die ihr vorliegende Gesetzesformulierung. Der Gesetzgeber wolle damit eine Schutzlücke für selbstständige privat versicherte Frauen schließen.
Das Vorhaben solle am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden und mit dem geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen werden. (dpa-AFX)
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