PRIIP, Solvency II, IMD 2: Doppelte Informationen gefährden Verbraucherschutz

Die beiden Regulierungen enthielten die gleichen oder sehr ähnliche vorvertragliche Auskunftspflichten. Zudem gebe es zwischen der PRIIP- und der IMD 2-Regulierung Dopplungen bei der Auskunftspflicht zu Kosten und Gebühren.

Somit erhielten Konsumenten die gleiche Information zwei Mal, und zwar unterschiedlich formuliert und formatiert. Dies belege, dass die Entscheidungsträger die kumulativen Effekte zwischen den verschiedenen Regulierungsinitiativen offensichtlich keiner angemessenen Evaluation unterzogen hätten.

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Anzahl vorvertraglicher Anzeigepflichten verdoppelt

Bei aktueller Gesetzeslage müsse derzeit ein Verbraucher, der online ein versicherungsbasiertes Anlageprodukt erwirbt, von seinem Makler über 75 verschiedene vorvertragliche Informationen und Klauseln aufgeklärt werden.

Im Rahmen der neuen PRIIP-, Solvency II- und IMD 2-Regulierung steige die Anzahl an vorvertraglichen Informationen auf 147.

Bei den vertriebsbezogenen Auskunftspflichten erhöhe sich die Anzahl der bereitzustellenden Informationen sogar von neun auf 35. Dies impliziert eine Steigerung von 388 Prozent.

Michaela Koller, Generaldirektorin von Insurance Europe, resümiert: „Die letzten Entwicklungen bei den EU-Regulierungsbemühungen haben gezeigt, dass sich die den Verbrauchern bereitzustellenden Informationen seitens der Versicherer verdoppeln wird“. (nl)

Foto: Insurance Europe

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