Regulatorischer Rundumschlag: Erhöhter Handlungsbedarf

Bei MiFID II handelt es sich wie bei PRIIP um eine europäische Initiative. Während sich die PRIIP-Regulierung auf die Transparenz auf Produktebene bezieht, enthält MiFID II hinsichtlich kundenbezogener Wertpapierdienstleistungen sowohl organisatorische Vorgaben als auch Verschärfungen der durch die MiFID eingeführten anlegerschützenden Regelungen, flankiert durch die MiFIR, die erstmals aufsichtsrechtliche Produkt- und Vertriebsinterventionsrechte (Product Intervention) einführt.

Strengere Auswahl der Produktpartner

Handlungsbedarf ergibt sich aus den neuen Anforderungen für Produkthersteller und Finanzvertriebe, soweit sie sich als Wertpapierfirmen qualifizieren, in mehrfacher, hier nur beispielhaft genannter Hinsicht: Neu ist insbesondere das Erfordernis, interne Produktgenehmigungsverfahren (Product Governance) einzurichten, in deren Rahmen bei der Produkt-erstellung ein bestimmter Zielmarkt für Endkunden innerhalb der jeweiligen Kundengattung für jedes Finanzprodukt festzulegen ist.

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Einschlägige Risiken sind für diesen Zielmarkt zu bewerten, die Vertriebsstrategie ist auf den Zielmarkt abzustimmen, es ist laufend zu beobachten, ob das konzipierte Finanzprodukt weiterhin den Bedürfnissen des Zielmarktes entspricht.

Ferner ist von der jeweiligen Wertpapierfirma sicherzustellen, dass der Vertrieb nur an den Zielmarkt erfolgt. Die Anforderungen an die Informationen gegenüber Kunden werden in verschiedener Hinsicht erhöht, so hinsichtlich der Anlageberatung (insbesondere bei unabhängiger Beratung), der Informationen zu Finanzinstrumenten, wobei die neuen Grundsätze der Product Governance zu berücksichtigen sind, sowie hinsichtlich detaillierterer Angaben zu Kosten und Nebenkosten.

Vergütungssysteme sollen nicht mit Kundeninteressen kollidieren

Bei der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden ist auch darauf zu achten, dass interne Anreiz- und Vergütungssysteme nicht mit den Kundeninteressen kollidieren. Die neuen Anforderungen verlangen unter anderem grundlegende Änderungen des Produkterstellungs- und Markteinführungsprozesseses sowie Anpassungen der Informationsgrundsätze, Vergütungssysteme und der sonstigen Organisation, insbesondere auch der Compliance, sowie aus Sicht der Finanzvertriebe auch eine strengere Auswahl ihrer Produktpartner.

Ziel der Neurungen im kundenbezogenen Wertpapierdienstleistungsbereich ist es, die Orientierung am Kundeninteresse von der Produktentstehung bis in den After-Sales-Bereich zu stärken.

Seite vier: ESMA-Dokumente bieten wertvolle Hinweise

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