PRIIPs: BaFin lehnt Konsultationen mit EU-Regulierern ab

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin macht mobil gegen Pläne der europäischen Aufseher, die PRIIPs-Verordnung zu überarbeiten und verlangt stattdessen eine vollumfängliche Überprüfung.

Deutsche Finanzaufsicht liegt im Clinch mit EU-Aufsichtsbehörden

Wie die BaFin in hrem aktuellen Journal schreibt, hat am 8. November das Joint Committee, der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA, eine Konsultation zur punktuellen Überarbeitung der geltenden Technischen Regulierungsstandards zum Basisinformationsblatt (BIB, Key Information Document – KID) für Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – PRIIPs) gestartet (siehe BaFinJournal Mai 2017). Die EU-Kommission habe die drei Europäischen Aufsichtsbehörden um einen Entwurf gebeten. Ziel sei, die Umstellung der Produktinformation von OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wert- papieren) und alternativen Investmentfonds (AIF), die bislang „Wesentliche Anlegerinformationen“ erstellt haben, auf das PRIIPs-Basisinformationsblatt zu erleichtern.

Viele Fragezeichen

Kernstück des vorliegenden Konsultationspapiers ist laut BaFin die Empfehlung des Joint Committees, Performance-Szenarien mit Vergangenheitsrenditen (past performance) in das KID aufzunehmen, und zwar für Investmentfonds und für PRIIPs, für die diese Vergangenheitsrenditen verfügbar sind. Da derzeit rechtlich unklar ist, ob die wesentlichen Anlagerinformationen vollständig durch das Basisinformationsblatt für PRIIPs ersetzt werden und, wenn ja, ab wann, hat die BaFin die Konsultation in den Räten der Aufseher von EBA, EIOPA und ESMA abgelehnt.

Umfassende statt punktueller Revision

Als Begründung für diesen Schritt nennt die deutsche Finanzaufsicht als vorrangiges Ziel, doppelte Informationspflichten zu vermeiden, da zwei unterschiedliche Produktinformationen für dasselbe Finanzprodukt für den Verbraucher potentiell irreführend sind. Die BaFin setzt sich zudem dafür ein, dass statt einer punktuellen eine umfassende Revision der PRIIPs-Verordnung und der oben genannten Technischen Regulierungsstandards erfolgt – und zwar zügig. Stakeholder können laut BaFin bis zum 6. Dezember 2018 an der Konsultation teilnehmen.

Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

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