Des Weiteren würden bei den dargestellten Risiken der Anlageprodukte Markt- und Kreditrisiken aggregiert, obwohl Marktrisiken die einzigen relevanten und einzubeziehenden Risiken für Verbraucher seien.
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Da die Mehrzahl der Versicherer über keine Bonitätsbeurteilung verfüge, bestünde das Risiko, dass sie automatisch in die Kreditrisikoklasse 3 eingeordnet werden würden, obwohl die Gesellschaften durch das neue Solvency II-Regelwerk hinreichend reguliert seien.
Alle versicherungsbasierten Investmentprodukte, die von Versicherern aufgelegt werden, die unter das Solvency II-Regime fallen, sollten demnach automatisch in die Kreditrisikoklasse 1 eingeordnet werden, so Insurance Europe.
Die EU-Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hatte am 7. April 2016 den finalen Entwurf der technischen Standards veröffentlicht zur Umsetzung der „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte und für Versicherungsanlageprodukte“ (PRIIP-Verordnung). (nl)
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