Der BVI bewertet das PRIIPs-Votum des ECON-Ausschusses „als großen Fortschritt in der Diskussion um die Mängel der neuen Anlegerinformationen“.
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, kommentiert: „Das ist ein wichtiger Schritt für die europäischen Verbraucher. Die längeren Fristen geben uns mehr Zeit, die Mängel des PRIIPs-KID gemeinsam mit den Regulierern zu beheben. Das sollte sinnvollerweise bei der Überprüfung der PRIIPs-Regeln geschehen, die für nächstes Jahr vorgesehen ist.“
BVI: „quick fix“ aufgeben
Die Überprüfung sollte dabei nicht auf die Detailvorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) beschränkt bleiben. Auch die PRIIPs-Verordnung selbst müsse nach Meinung des BVIs an einigen Stellen noch einmal kritisch geprüft werden.
Der BVI sieht nun keinen Grund mehr für einen „quick fix“ der Mängel, wie ihn die ESAs Anfang November vorgeschlagen haben, und fordert, dieses Vorhaben aufzugeben. „Das PRIIPs-KID soll 50 Millionen europäischen Privatanlegern als Entscheidungsgrundlage dienen, deshalb gilt der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Richter.
Die im Konsultationspapier der ESAs enthaltenen Ansätze für einen „quick fix“ lösen laut BVI die beiden strittigsten Probleme nicht: die irreführenden Berechnungen zu Transaktionskosten und Wertentwicklungsszenarien.
Selbst die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte sich unlängst öffentlich gegen die ESAs positioniert und statt der geplanten Kosmetik auf Level 2 eine „umfassende Revision der PRIIPs-Verordnung“ (also Level 1) gefordert. (sl)
Foto: Shutterstock