PRIIPs: Verordnung zur Verordnung der Verordnung…

Doch damit ist die PRIIPs-Regulierung keineswegs abgeschlossen. Laut BaFin-Journal plant die EU-Kommission in Kürze verschiedene offene Fragen im EU-Amtsblatt zu beantworten, also eine Art Verordnung zur Verordnung der Verordnung.

Anschließend würden die EU-Aufsichtsbehörden bis zum Sommer ihrerseits Fragen und Antworten zu konkreten Inhalten veröffentlichen. Die „Interpretationshilfen“ auf EU-Ebene können dann noch durch nationale Auslegungsentscheidungen ergänzt werden, so das BaFin-Journal. Das wären dann wohl die Regulierungslevel 4 und 5 – ein gewaltiges Bürokratie-Fass für maximal drei Seiten Informationsblatt. Damit nicht genug: Laut BaFin soll die EU-Kommission schon Ende 2018 Vorschläge für die Revision der PRIIPs-Verordnung (also Level 1) vorlegen. Dann geht das ganze Theater wohl wieder von vorne los.

Die Sache ist deshalb so kompliziert, weil die EU den krampfhaften Versuch unternimmt, völlig unterschiedliche Anlageprodukte wie Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Aktienfonds, Derivate und Sachwertanlagen unter einen Hut zu bringen und zwecks besserer Vergleichbarkeit eine einheitliche Darstellung vorzuschreiben. Ob das irgendeinen Sinn ergibt oder überhaupt notwendig ist, wird schon lange nicht mehr diskutiert.

Stets Risikoklasse sechs

Für Sachwertanlagen in Form alternativer Investmentfonds (AIF) hat das die unerfreuliche Folge, dass sie – unabhängig von der tatsächlichen Risikoausprägung – stets in die zweithöchste Risikoklasse sechs von sieben fallen (sofern sie im Einzelfall nicht noch „eine geeignete Benchmark oder einen geeigneten Stellvertreter“ mit mindestens monatlicher Preisfestsetzung herbeizaubern).

Immerhin können die Sachwertfonds dann ohne die komplexen Formeln zur Risiko- und Renditeberechnung in der Level-2-Verordnung auskommen, die selbst mathematisch versierte Konzeptionäre vor einige Herausforderungen stellen werden und die schon deshalb fragwürdig sind, weil kaum ein Vermittler und erst recht kein Anleger sie verstehen wird.

Wem die Ergebnisse der scheingenauen Berechnungen nützen und wie Fehlinterpretationen vermieden werden sollen, wenn noch nicht einmal der Vertrieb den Hintergrund erklären kann, wird wohl das Geheimnis der EU-Bürokraten bleiben. Hauptsache das Ganze sieht einheitlich aus, und was nicht passt, wird halt passend gemacht.

Seite 3: Zweitmarkt weiter ungeklärt

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