PRIIPs: Verordnung zur Verordnung der Verordnung…

Die PRIIPs-Verordnung (inklusive ihrer Anhängsel) tritt Anfang 2018 in Kraft. Ausgenommen sind laut BaFin-Journal bis Ende 2019 lediglich Wertpapier-Investmentfonds (OGAW). Der Sachwerteverband BSI erklärte auf Nachfrage jedoch, dass sich nichts daran geändert hat, dass auch AIF bis dahin ausgenommen sind.

Ungeklärt ist weiterhin, inwieweit auch für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz ein PRIIPs-BiB erstellt werden muss und ob es auch für Zweitmarkttransaktionen notwendig ist.

Dafür gäbe es dann keine Übergangsfrist und vor allem für den Zweitmarkt wäre die BiBs-Pflicht ein ziemlicher Albtraum – insbesondere dann, wenn sie sich auch auf die früheren, noch unregulierten Fonds beziehen sollte. „Wesentlich ist nun, dass es auf Level 3 weitergeht. Insbesondere die Frage der Einbeziehung von Altfonds ist zügig zu klären“, teilt BSI-Chef Eric Romba mit.

Wie Gurken und Bananen

Vielleicht muss die Branche aber auch auf Level 4 oder 5 warten, bis endlich Klarheit herrscht. Oder vielleicht auf Level 8 oder 10? Den EU-Bürokraten wird das herzlich egal sein.

Sie wollen nichts weniger als eine europaweit einheitliche Darstellung sämtlicher Kapitalanlagen. In diesem Maßstab ist der ohnehin überschaubare Handel mit Anteilen an bestehenden Sachwertfonds in Deutschland wahrscheinlich noch nicht einmal eine Fußnote wert.

EU-Kritiker machen sich gerne lustig darüber, dass „Brüssel“ sogar die Form von Gurken europaweit einheitlich regelt. Die PRIIPs-Verordnung hingegen gleicht eher dem Versuch, mit den Gurken auch die Bananen auf die gleiche Art und Weise normieren zu wollen. Auch da könnten die Bürokraten auf noch so vielen Levels Verordnungen, FAQ und Auslegungshilfen schrieben, wie sie wollen: Es kann nur Kokolores dabei herauskommen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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