Gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten, bei privaten Krankenversicherern eine Auslandsreise-Krankenversicherung für ihre Versicherten abzuschließen. Die R+V Betriebskrankenkasse wollte das nicht hinnehmen und hat nun eine Revision beim Bundessozialgericht (BSG) erwirkt. Wann die höchstrichterliche Entscheidung des BSG erfolgt, ist noch offen.
Ende April dieses Jahres urteilte das Landessozialgericht Hessen, dass die Kassen für ihre Kunden keinen privaten Auslandsreise-Krankenschutz einkaufen dürfen. Die Revision beim Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die Betriebskrankenkasse R+V BKK nun erfolgreich Rechtsmittel eingelegt. Man sei mit einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Durchführung der Revision erfolgreich gewesen, teilte die R+V BKK nach der Entscheidung, die am 12. September zugestellt wurde, mit.
Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bleibt ersteinmal erhalten
Für alle Versicherten der R+V BKK sei damit der weltweite Versicherungsschutz bei Auslandsreisen weiterhin inklusive. Dies gelte auf jeden Fall bis zum Abschluss des Verfahrens, betonte die Krankenkasse. „Wir freuen uns, dass die Revision beim BSG zugelassen wurde und die Frage der Rechtmäßigkeit unseres Angebotes auf dieser Ebene geprüft werden kann“, sagte Michael Schwenke, stellvertretender Vorstand der R+V BKK.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung bietet die bundesweit geöffnete R+V BKK in Kooperation mit der R+V Krankenversicherung AG an. Nach eigenen Angaben sind zurzeit über 158.000 Versicherte bei der Krankenkasse versichert. (lk)
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