Eltern haften nicht für einen Schaden, der von einem deliktunfähigen Kind verursacht wurde. Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig, im Straßenverkehr gilt das für Kinder unter zehn Jahren. Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies bedeutet, dass Geschädigte – häufig Verwandte oder Bekannte – im Zweifelsfall auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sichern Verbraucherinnen und Verbraucher deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) ab, dann zahlt diese, auch wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht.
Die Absicherung deliktunfähiger Kinder gibt es in der Privaten Haftpflichtversicherung (PHV) nach Erkenntnissen des Vergleichsportals Check24 im Schnitt schon für sechs Euro Aufpreis. Eine Familie mit zwei Kindern bekomme für knapp 40 Euro pro Jahr eine gute Privathaftpflichtversicherung, die diese Absicherung beinhaltet.
Dennoch hat jeder Fünfte keine PHV nicht. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Yougov im Auftrag von Check24. Die Frage „Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung?“ beantworteten 75,6 Prozent mit „Ja“. Fast 20 Prozent antworteten mit „Nein“ und knapp fünf Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.