PKV: Neue Wachstumschancen für die Vollversicherung

Dabei ist anzumerken, dass sich die teils deutlichen Beitragssteigerungen der Einsteigertarife nicht in den Marktdaten widerspiegeln. Vielmehr ist zu beobachten, dass die Anpassungssätze im Gesamtbestand seit 2010 kontinuierlich zurückgehen und 2014 sogar das Jahr mit der durchschnittlich niedrigsten Anpassungsrate der vergangenen zehn Jahre gewesen ist.

Sowohl im Beihilfe- (plus 0,9 Prozent) als auch im Normalgeschäft (plus 1,5 Prozent) fielen die Beitragserhöhungen bei den von uns gerateten Gesellschaften äußerst moderat aus.

Im Zehnjahresdurchschnitt 2005 bis 2014 liegen die Anpassungsraten dieser Krankenversicherer im Nicht-Beihilfegeschäft bei 4,4 Prozent, bei Beihilfeberechtigten lediglich bei 2,6 Prozent.

Damit bewegt sich die Beitragsentwicklung im Beihilfebereich unter der Steigerung der Gesundheitsausgaben in Deutschland, die zwischen 2005 und 2012 im Durchschnitt jährlich um rund 3,25 Prozent gestiegen sind.

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Aktuelle Kapitalmarktsituation als Herausforderung

Der weitgehende Verzicht auf Einsteigertarife, eine marktweit kritischere subjektive Risikoprüfung und die im Zuge der Unisex-Tarifierung zu beobachtenden höheren Sicherheiten in den Kalkulationsgrundlagen dürften sich positiv auf die künftige Bestandsbeitragsentwicklung auswirken.

Generelle Unsicherheiten und damit möglicher Beitragsanpassungsdruck bestehen allerdings generell bei der Entwicklung der Leistungsausgaben (medizinische Inflation). Eine besondere Herausforderung stellt die aktuelle Kapitalmarktsituation dar.

Die dauerhaft niedrigen und kontinuierlich sinkenden Zinsen machen es für die Branche nämlich zunehmend schwerer, den bisher üblichen Kalkulationszinssatz für Bisex-Tarife von 3,5 Prozent in der Neuanlage zu erzielen.

2013 sank die Nettoverzinsung marktweit von 4,21 Prozent auf durchschnittlich 4,04 Prozent. 2014 dürften wir hier bereits eine drei vor dem Komma sehen. Die aktuelle Lage spiegelt sich im einmal jährlich durchzuführenden Verfahren des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) wider, welcher regelt, unter welchen Umständen ein Krankenversicherer den Rechnungszins für den Bestand absenken muss.

Im Frühjahr 2013 haben laut Angaben der Finanzaufsichtsbehörde BaFin 18 von 45 PKV-Unternehmen den erforderlichen AUZ von 3,5 Prozent nicht mehr erreicht. Bei diesen Häusern ist bei der nächsten Beitragsanpassung, also gegebenenfalls auch schon zum 1. Januar 2014 erfolgt, der Rechnungszins mindestens auf den AUZ-Wert abzusenken.

Seite vier: Rechnungszinsabsenkung positiv

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