Wurden in 2009 noch 44.100 Euro Jahreseinkommen zur Berechnung der Beiträge zur GKV herangezogen, sind es in diesem Jahr bereits 48.600 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von über zehn Prozent in fünf Jahren. Der Höchstbetrag zur GKV liegt nun bei 627,75 Euro monatlich, bei Kinderlosen steigert der Beitrag zur Pflegeversicherung, die monatliche Belastung auf rund 720 Euro.
GKV-Mitglieder geraten ins Grübeln
Zusammen mit eventuellen Zusatzbeiträgen und dem Leistungsvergleich zur privaten Krankenversicherung (PKV) dürften GKV-Mitglieder erneut ins Grübeln kommen. Diese Chance sehen auch die Vertreter der PKV. Doch stand ihnen vor allem in den vergangenen zwei Jahren das schlechte Image der Branche entgegen.
Es wurde viel diskutiert über die versicherten Leistungen, vor allem in günstigen Grundschutz-Tarifen, sowie über die hohe Vergütung der KV-Vermittler. Beitragsanpassungen in zweistelligen Bereichen heizten den Diskurs weiter auf.
Die PKV-Branche hat die Zeichen der Zeit erkannt und gesetzliche Regulierungen für eine Repositionierung genutzt. Seit April 2012 ist die Vergütungshöhe für die Vermittlung von privaten Krankenvollversicherungen nun gesetzlich gedeckelt, Provisionswucher damit praktisch unmöglich.
Stornohaftungszeit auf fünf Jahre verlängert
Die Stornohaftungszeit, in der die Berater bei Vertragskündigung die Provision anteilig zurückzahlen müssen, wurde von einem auf fünf Jahre verlängert – dies verringerte die Attraktivität für rein provisionsgetriebene Umdeckungen.
Im Zuge der Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der Umstellung aller Tarifwerke auf eine geschlechterunabhängige Kalkulation, wurde im Grundschutzsegment ein einheitliches, der GKV ähnliches, Niveau eingeführt.
So wird vermieden, dass vor allem preisgünstige Angebote, von Kritikern „Billigtarife“ genannt, den GKV-Mindeststandard, zu dem beispielsweise offene Hilfsmittelkataloge sowie 50 ambulante Psychotherapiesitzungen zählen, unterschreiten können.
Transformation der PKV-Philosophie
Im ersten Jahr nach Einführung der Unisex-Tarife lag das durchschnittliche Beitragsniveau im Neugeschäft spürbar über den Jahren der Kampfpreis-Kalkulationen, die Versicherungsbeiträge mussten allerdings auch deutlich seltener als in den Vorjahren angepasst werden.
Gab es bisher immerwährende Fehden zwischen Gut und Böse, Verbraucherschützern und privaten Krankenversicherern, „Luxus“- und „Billigtarif“-Anbietern, so fand in den letzten zwei Jahren eine Transformation der Philosophie der PKV statt.
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