Jeder zweite Deutsche kann nicht beantworten, in welchen Fällen eine private Unfallversicherung leistet, ergab eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Helvetia Versicherungen. Vor allem die Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung fällt vielen Befragten schwer.
Mehr als die Hälfte der Befragten schreibe Arbeitsunfälle (59 Prozent) sowie Wegeunfälle (58 Prozent) richtigerweise der gesetzlichen Unfallversicherung zu, teilt die Helvetia mit.
Das Wissen über die private Unfallversicherung ist in der Bevölkerung weniger gut ausgeprägt. So ist laut der Umfrage jedem zweiten Befragten (49 Prozent) nicht bekannt, wann eine private Unfallpolice einspringt.
Jeder Fünfte glaubt der Staat zahlt nach Unfall im Haushalt
Vielen Menschen sei unklar, wann der gesetzliche Schutz aufhöre und der private notwendig sei, kommentiert Volker Steck, CEO der Helvetia Deutschland, die Studienergebnisse. So denke immerhin noch jeder fünfte Befragte, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Unfällen zu Hause zahle. Dies sei „ein verhängnisvoller Irrtum, der böse Folgen haben kann“, warnt Steck.
Bei Erkrankungen gilt: Ohne Unfallbezug keine Leistung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt eine private Unfallversicherung auch bei Unfällen in der Freizeit. Dabei erfolgt eine Leistung nicht nur bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie bei Unfällen mit Todesfolge, sondern auch bei Unfällen, die nicht von Dauer sind. Fehlt der Unfallbezug, kommt es beispielsweise zu einer psychischen oder körperlichen Erkrankung, so geht der Versicherte leer aus.
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Grad der Invalidität bestimmt Leistungsniveau
Die Leistung einer privaten Unfallversicherung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Vereinbart der Versicherte zum Beispiel eine Invaliditätsleistung, so hat er Anspruch auf eine Einmalleistung, die sich nach dem Grad der Invalidität bemisst. Kann der Versicherte zum Beispiel nicht mehr seinen Daumen benutzen, bekommt er nach der aktuell gültigen Gliedertaxe 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme zugesprochen. Bei einem Absicherungsniveau von 200.000 Euro erhält der Versicherte demnach 40.000 Euro.
Bei besonders schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen hat der Versicherte Anspruch auf eine lebenslange Unfallrente. Zudem sind diese Formen der Versicherungsleistungen möglich: Todesfallleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung, Bergungskosten sowie kosmetischen Operationen. (lk)
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