Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind deliktunfähig und haften deshalb nicht für verursachte Schäden. Eltern müssen nur dann dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Das bedeutet, dass Geschädigte – häufig Verwandte oder Bekannte – im Zweifelsfall auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sichern Verbraucher deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) ab, dann zahlt diese, auch wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht, darauf weist das Vergleichsportal Check24 hin.
Die Absicherung deliktunfähiger Kinder gibt es laut Check24 in der PHV im Schnitt schon für einen Aufpreis von drei Euro jährlich. Eine gute Privathaftpflichtversicherung, die die Absicherung dieses Risiko beinhaltet, erhält eine Familie bereits für unter 50 Euro jährlich.
„Familien mit kleinen Kindern sollten ihre private Haftpflichtversicherung unbedingt darauf prüfen, ob diese auch deliktunfähige Kinder mitversichert“, sagt Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflichtversicherung bei Check24. Der Tarifbaustein sei nicht teuer und schützt im Schadenfall vor Konflikten mit Freunden oder Verwandten.
YouGov-Umfrage: Knapp ein Fünftel hat keine private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die auch nach Aussage der Verbraucherschützer zu den Pflichtversicherungen gehören sollte. Die Absicherung sorgt dafür, dass aus einer Unachtsamkeit kein finanzieller Ruin wird. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen Vermögen.
Gleichwohl verfügt rund jeder fünfte Deutsche nicht über diesen essenziellen Versicherungsschutz. Das ergab eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von Check24. Auf die Frage „Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung?“ antworteten 78 Prozent der Befragten mit „Ja“. 17 Prozent antworteten mit „Nein“ und fünf Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.