Procurator: Vollmachten nichtig

Wie der DFI-Gerlach-Report in seiner aktuellen Ausgabe meldet, hat der neunte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass der vom Treuhänder auf der Basis einer nichtigen Vollmacht geschlossene Kreditvertrag ebenfalls nichtig ist und das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden muss. Der vorliegende Fall betrifft einen KG-Fonds der Münchener Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG (DBVI) und das finanzierende Geldinstitut Bankhaus Reithinger, Singen, sowie den Treuhänder, die Procurator GmbH, München, des Wirtschaftsprüfers Dieter Pape.

Das Problem besteht darin, dass die meisten Treuhänder nicht zur Rechtsberatung berechtigt sind und daher auch keine gültige Vollmacht für die von ihnen abgeschlossenen Verträge besitzen. Deshalb sind laut Senat die von ihnen im Namen der Anleger (Treugeber) geschlossenen Verträge ebenfalls nichtig. Zwar dürfen Wirtschaftsprüfer Rechtsberatung im Zusammenhang mit Vorgängen erteilen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Kerntätigkeit stehen, dies seien aber vorrangig Abschlussprüfungen.

Das jedoch liege laut Richterspruch bei der konkreten Treuhändertätigkeit der Procurator im Zusammenhang mit den Kreditverträgen nicht vor. Daher sind die Vollmachten der Procurator nichtig und damit auch die Kreditverträge. Laut DFI-Gerlach-Report halten jedoch sowohl das Bankhaus Reithinger als auch der Wirtschaftsprüfer Pape an ihrer Auffassung fest und haben bereits Revision beantragt. Das Urteil hat die Kanzlei Drees & Hoffmann, Münster, erwirkt.

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