Die Bundesländer fordern Erleichterungen beim Aktienkauf, schätzen allerdings die Einführung von Produktinformationsblättern bei Aktieninvestments als unverhältnismäßig ein. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften hervor.
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Demnach solle die Transparenz auf den Finanzmärkten und der Anlegerschutz verbessert werden.
Keine Produkt-informationsblätter
So schlägt der Bundesrat vor, dass Wertpapierdienstleistungs-unternehmen ihre Kunden vor Vertragsschluss über alle Kosten und Nebenkosten der Geldanlage informieren müssen.
Allerdings solle bei Aktien auf die Pflicht zur Vorlage von Produktinformationsblättern verzichtet werden. Bei der Menge an gehandelten Wertpapieren sei dies für viele kleinere Kreditinstitute kaum leistbar. (nl)
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