VZBV: PIBs auch für Zinsprodukte

Produktinformationsblätter (PIB) von Zinsprodukten wie Einmalanlagen oder Sparplänen sind oft lückenhaft und unklar, so ein aktueller Test der Stiftung Warentest. Die verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert daher die Einführung einer PIB-Pflicht auch für Zinsprodukte.

„Produktinformationsblätter sind eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher. Sie müssen Pflicht sein und standardisierte, klare Informationen liefern“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des VZBV. Die Tester der Stiftung Warentest bemängeln unter anderem die Informationen einiger Anbieter zu Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung.

Daneben deckten sie verzerrte Zinsversprechen, problematische Boni und unfaire Kündigungsbedingungen auf. Die VZBV spricht sich daher für die Einführung einheitlicher Produktinformationsblätter aus. „Viele Verbraucher setzen beim Sparen auf Zinsprodukte. Es ist ein Skandal, wenn sie keine ausreichenden oder exakten Informationen erhalten, die sie vor Fehlentscheidungen schützen könnten“, so Mohn weiter.

VZBV will PIB-Pflicht ausweiten

Etwa 40 Prozent des Geldvermögens sparen deutsche Verbraucher mit Zinsprodukten. In Brüssel wird derzeit im Rahmen des Entwurfs der EU-Kommission zur PRIP-Verordnung (Packaged Retail Investment Products) darüber diskutiert, bei welchen Produkten künftig vereinfachte Produktinformationsblätter verpflichtend sein sollen.

Der VZBV deutet die vorliegende Untersuchung als ein klares Warnsignal, dass ein zu enger Anwendungsbereich zielführend sei. Der Verband spricht sich daher dafür aus, möglichst für alle kapitalansparenden Finanzprodukte – also auch für Zinsprodukte und versicherungsförmige Ansparprodukte – vereinfachte Produktinformationsblätter vorzuschreiben. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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