Wie stehen Ihrer Ansicht nach die Chancen, dass sich der deutsche Gesetzgeber bei der Weiterbildungsregulierung an den „gut beraten„-Vorgaben orientiert?
Der deutsche Gesetzgeber wird ein Verfahren etablieren, welches den Anforderungen der EU-Richtlinie in Hinblick auf Überprüfbarkeit der Weiterbildungsverpflichtung gerecht wird. Dies kann auf verschiedenen Wegen geregelt werden.
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Wir werden uns gemeinsam mit den Trägerverbänden dafür stark machen, dass wir auf dem aufsetzen, was durch gut beraten bereits entwickelt wurde. Der Einigung auf 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr innerhalb der EU ging ein intensiver Diskussionsprozess und die Suche nach einem Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen voraus – in solchen Prozessen einigt man sich häufig auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Die Geschäftsstelle „gut beraten“ wird sich gemeinsam mit den Trägerverbänden dafür einsetzen, dass wir bei unserem eingeführten Standard von 30 Stunden im Jahr bleiben, der ja erwiesenermaßen trägt. Den Standard für unsere freiwillige Brancheninitiative haben wir für angemessen gehalten, als es keine gesetzlichen Vorgaben gab.
Wir haben uns dabei an den Weiterbildungsanforderungen für Anwälte und Steuerberater orientiert, denn exzellente Kundenberatung durch professionell agierenden Vermittler ist uns wichtig. An dieser Haltung ändert der kleinste gemeinsame Nenner, der auf europäischer Ebene gefunden wurde, nichts.
Seite vier: „Vermittler, die sich an „gut beraten“ beteiligen, sind auf der sicheren Seite“