Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts sowie der wAI ist zwar primär die KVG verantwortlich. Ein Haftungsrisiko könnte für den Vertrieb aber insbesondere dann bestehen, wenn sich die wAI-Szenarien später als sehr optimistisch herausstellen sollten und dies für den Anleger nicht erkennbar war.
In der Vergangenheit waren Emissionsprospekte häufig sehr „bunt“ gestaltet, mit vielen Fotos und Illustrationen. Hat sich dies infolge der Regulierung geändert?
Hier hat sich noch keine einheitliche Linie durchgesetzt. Einige Häuser beschränken den Prospekt ohne erkennbare Layout-Bemühungen hauptsächlich auf die gesetzlichen Mindestangaben. Andere ergänzen diesen „BaFin-Prospekt“ durch eine bunte Broschüre mit Prognoserechnung, Objektfotos und beispielsweise Informationen zum Standort. Die Dritten wiederum fassen alle Informationen inklusive Fotos in einem Dokument zusammen. Diese Prospekte kommen sowohl inhaltlich als auch optisch dem früheren Standard sehr nahe.
[article_line type=“most_read“ cat=“Berater“]
Worauf führen Sie die fehlende Einheitlichkeit der Prospekte zurück?
Zum einen befindet sich die Branche diesbezüglich noch in der Orientierungsphase. Zum anderen lässt die BaFin den KVGen weitaus mehr Freiraum, als ursprünglich erwartet.
Die anfängliche Behauptung, die BaFin würde in den Prospekten weder Fotos noch Prognosen zulassen, hat sich jedenfalls schnell als Märchen entpuppt. Wesentlich dürfte auch sein, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer, kurz IDW, im Dezember 2013 den Entwurf für eine Neufassung des bewährten Prüfstandards IDW S4 veröffentlicht hat, den der Branchenverband BSI jedoch in großen Teilen abgelehnt hat.
Seite vier: „Größere Informationstiefe der Prospekte wünschenswert“