KAGB: Prognosen sind Pflicht

Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn die KVG in ihrer Not auf Klauseln zurückgreift, die ihr Gebühren „bis zu“ einem bestimmten Prozentsatz des NIW zubilligen, sie für die Berechnung der wAI-Szenarien aber unkommentiert nicht den Maximalwert herangezogen hat.

Der Anlegeranwalt wird dann womöglich – nicht ganz zu unrecht – fragen, warum die KVG freiwillig auf Geld verzichten sollte. Gutmenschentum gilt schließlich in Finanzkreisen nicht als besonders weit verbreitet. Das sei nicht plausibel und wenn der Mandant das gewusst hätte…

Die neuerdings üblichen „bis-zu“-Klauseln, mit denen sich die KVG bis zur Höchstgrenze nach Gusto bedienen kann, resultieren auch aus den praxisfernen gesetzlichen Regelungen und sollen gewährleisten, dass die KVG auch bei unerwartet schwacher Entwicklung des NIW auskömmliche Gebühren erhalten kann.

Entsprechend hoch sind die Prozentsätze und werden in den Planrechnungen – soweit ersichtlich – in der Regel nicht voll ausgeschöpft. Derlei Selbstbedienungsklauseln sind seit langem aus dem Bereich der Investmentfonds bekannt. Auch in diesem Fall macht das die Sache aber nicht besser.

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BaFin erlaubt auch Farbe, Fotos, Grafiken

Zurück zu den Prognosen. Eine einheitliche Praxis hat sich hier noch nicht durchgesetzt. Ausführliche Ergebnisvorschauen sind jedoch keineswegs Geschichte: Immerhin acht der 13 bisher zugelassenen AIF bieten wie gehabt detaillierte langfristige Prognosen.

Zwei davon (INP und HKA/Immac) haben sie jeweils in eine umfangreiche separate Produktbroschüre verbannt, in den anderen sechs Fällen ist die Prognoserechnung direkt in dem von der BaFin abgesegneten Verkaufsprospekt enthalten.

Dass die Behörde die Ergebnisvorschau im Prospekt nicht duldet, wie manche Prognose-Gegner behaupten, trifft demnach definitiv nicht zu. Gleiches gilt für Farbe, Fotos und Grafiken, wie der überraschend bunte Prospekt von reconcept für den RE04 Kanada belegt. Er enthält – mit dem Segen der BaFin – sogar ganzseitige Fotos.

Wie zu den Prognosen wird offenbar auch zu dem Thema „Optik“ über die angeblichen Vorgaben der BaFin viel Unsinn verbreitet, der dann durch die zugelassenen Prospekte widerlegt wird. Aber das ist eine andere Geschichte, vielleicht für die nächste Kolumne.

 

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse. Er beobachtet die Branche und ihre Produkte als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt bereits seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse ist eine Marke des Deutschen Finanzdienstleistungs-Instituts (DFI), das wie Cash. zu der Cash.Medien AG gehört.

Foto: Cash. / Shutterstock

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