Das Windenergieunternehmen Prokon hat Anlegern seiner Genussrechte mit der Insolvenz noch im Januar gedroht.
„Mit großem Bedauern stellen wir fest, dass aufgrund der seit Monaten andauernden Medienkampagne gegen Prokon nach wie vor zahlreiche Anleger aus Angst vor einem Verlust ihres angelegten Geldes ihre Genussrechte kündigen“, heißt es in einem Schreiben der Geschäftsführung, dass Prokon auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Die „überstürzten Kündigungen“ hätten das Unternehmen in eine „sehr ernste Bedrängnis“ gebracht.
150 Millionen Euro bis Mitte Februar fällig
Im Jahr 2013 haben Anleger laut Prokon rund 130 Millionen Euro zurückgefordert. Mitte Januar beziehungsweise Mitte Februar seien weitere Kündigungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro fällig. Es sei absehbar, dass Prokon die Zahlungen in dieser Höhe nicht fristgerecht leisten könne. „Sollte es nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten“.
Anleger sollen vorübergehend auf Geld verzichten
Eine Planinsolvenz lasse sich nur verhindern, wenn Prokon für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals die Zusage erhält, dass Anleger ihr Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht entziehen werden und einer Auszahlung innerhalb von zwölf Monaten, die auch in Raten erfolgen kann, zustimmen oder wenn Prokon ausreichend durch Neuzeichnungen unterstützt wird. Wer seine Genussrechte zeitnah kündigt, unterschreibt hingegen den Satz: „Eine Insolvenz von Prokon nehme ich bewusst in Kauf.“
Nach Angaben des Unternehmens haben mehr als 75.000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro in Genussscheine von Prokon investiert. (kb)
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