Prospekthaftung: Die Rückkehr des Leichtsinns

Damals kostete eine einzige, elf Jahre zurückliegende Formulierungsschwäche die Komplementär-GmbH eines Immobilienfonds schlappe 50.000 Euro (und vielleicht in Parallelverfahren noch ein Vielfaches davon).

In dem Fondsprospekt aus dem Jahr 1999 waren Mietsteigerungen auf Basis von „Erfahrungswerten der Vergangenheit“ prognostiziert worden. Laut BGH wurde dadurch der Eindruck erweckt, dass konkrete, auf vergleichbare Objekte und entsprechende äußere Umstände bezogene Erfahrungen vorgelegen hatten.

Diese konnte der Initiator aber nicht nachweisen, sondern die an sich angemessene Prognose basierte auf allgemeinen Marktdaten und der üblichen Annahme, dass die Mieten analog der Inflationsrate gesteigert werden können. Das reichte dem Gericht nicht. Folge: Schadenersatz. Dem BGH war sein eigenwilliges Verständnis von „Erfahrungswerten der Vergangenheit“ sogar so wichtig, dass er dazu einen Leitsatz verfasste.

[article_line type=“most_read“ cat=“Sachwertanlagen“]

Leichtsinn auch bei wAI

Die KVGen müssen demnach wohl weiterhin jedes Wort auf die Goldwaage legen und dürfen – so schwer das auch fallen mag – nicht nur auf die Bafin schielen. Und das nicht nur in ihren Prospekten. Das gleiche gilt für die Dreiseiter „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI), die ebenfalls von der Behörde auf Vollständigkeit geprüft werden.

Auch dort scheint im Vertrauen auf die Bafin der Leichtsinn um sich zu greifen. Dabei geht es nicht nur um die Unsitte von wAI-Ergebnisszenarien ohne jegliche Erläuterung und ohne entsprechende Basisprognose im Prospekt. Auch manche Formulierung rutscht da mal durch.

So ist in den wAI eines aktuellen Blind-Pools zu lesen, die Annahmen für das Ergebnisszenario seien gestützt auf „Erfahrungswerte der Vergangenheit“. Nanu? War da nicht was?

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments