Provisionen: Viel Lärm um nichts?

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW), zeigt sich von den teilweise heftigen Reaktionen wenig überrascht. Die massive Kritik sei ein schon fast üblicher Reflex, dem sich der AfW so nicht anschließe.

„Die Branche insgesamt – am wenigsten aber die Vermittler selbst – hat sich einige der strittigen Punkte sehr klar selbst zuzuschreiben, die nun auf der Agenda sind“, so Wirth. „Wenn zum Beispiel viele Versicherer gegen zunehmende Transparenz und Vergleichbarkeit in der Kostengestaltung wettern, kann ich mich nur wundern.“

Irgendjemand müsse doch beispielsweise die exorbitanten Provisionssätze in der privaten Krankenversicherung an Göker und Konsorten gezahlt haben. Sich dann über den erkannten grundsätzlichen Handlungsbedarf zu echauffieren, bezeichnet Wirth als scheinheilig. Eine „Fundamentalopposition“ nütze zudem niemandem. Der AfW werde sich hier sachlich und im Interesse der von ihm vertretenen guten und kundenorientierten Vermittler einbringen.

Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bunds der Versicherten e.V. (BdV), unterstellt den Versicherern indes sogar Angst vor zu großer Marktransparenz: „Die Versicherungsunternehmen haben Angst vor den Kunden, die erkennen, wie viel Geld beim Vermittler hängen bleibt. Und zusätzlich fürchten sie sich auch davor, dass die Vermittler besser den eigenen Verdienst einschätzen können. Schließlich wird dann deutlich, welche Vertriebe mit besonders hohen Provisionen beglückt werden.“

Sanfter Übergang

Während die Zielsetzung Transparenz und Qualität in der Versicherungsvermittlung zu fördern in der Branche einheitlich begrüßt wird, fällt das Branchenecho auf einzelne Details des Entwurfs in Deutschland sehr unterschiedlich aus.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer Stellungnahme mit dem vielsagenden Titel „Mit langem Anlauf viel zu kurz gesprungen“ mitteilt, schütze die überarbeitete Richtlinie Verbraucher weiterhin nur unzureichend.

„Die Vorschläge zur Offenlegung von Provisionen bleiben deutlich hinter den Forderungen des VZBV zurück“, kommentiert VZBV-Finanzexperte Lars Gatschke den Entwurf gegenüber Cash. „Nur bei Lebensversicherungen gibt es eine solche Pflicht ab Inkrafttreten der Richtlinie. Für die übrigen Versicherungssparten – einschließlich privater Krankenversicherung – gibt es eine üppige Übergangsfrist von fünf Jahren, in der der Verbraucher um die Informationen bitten muss.“

Seite drei: Vermittler als Sündenbock

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