Und auch danach sei nicht sicher gestellt, dass dem Verbraucher die Höhe der Provisionen in Euro und Cent mitgeteilt werde, so Gatschke weiter. Der Vermittler könne ihn stattdessen auch nur über die Berechnungsmethode für die Höhe der Provision informieren. Die VZBV fordert daher die Offenlegung der Provision in Euro und Cent ohne Übergangsfrist. Der BdV begrüßt zwar den Barnier-Entwurf, sieht in ihm aber lediglich einen ersten Schritt in Richtung Verbrauchertschutz und Transparenz.
„Es wäre fatal nach der Offenlegung der Provisionen stehen zu bleiben und zu glauben, dass sich der Rest von selbst erledigt. Im nächsten Schritt muss auch für Transparenz gesorgt werden was die Verwaltungskosten betrifft“, so BdV-Vorstandsvorsitzender Kleinlein.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hingegen bewertete den Entwurf in seiner Stellungnahme positiv, da die angestrebte branchenübergreifende Vergleichbarkeit von Finanzprodukten der beste Verbraucherschutz sei.
Vermittler als Sündenbock
Auch Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), beurteilt den Entwurf grundsätzlich positiv, da er einige qualitätsverbessernde Maßnahmen enthalte.
Den Versuch, Regelungen aus dem Finanzbereich auf die Versicherungswirtschaft zu übertragen, hält Jenssen jedoch für falsch. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert den von der EU-Kommission überarbeiteten Entwurf, da er den Eindruck erwecke, dass die Versicherungsvermittlung die Finanzkrise ausgelöst habe und die Versicherungsvermittler dafür verantwortlich seien.
„In der ursprünglichen Neufassung zur Novellierung der EU-Vermittlerrichtlinie war sogar ein gänzliches Verbot von Provisionen vorgesehen. Das hätte für den ganzen Berufsstand in Deutschland das Aus bedeutet,“ so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Aber auch die aktuell vorgesehene Provisionsoffenlegungspflicht wird vom Verband als „nicht zielführend“ abgelehnt.
Der BVK ist der Ansicht, dass mit der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 18. Dezember 2007 die Versicherer in Deutschland bereits im ausreichenden Umfang verpflichtet wurden, bei Lebensversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe und in Euro und Cent auszuweisen.
Durch die geforderte Offenlegung der Provisionen würden Kunden nur verwirrt. Es gebe derzeit ausreichende Informationspflichten. Die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten müssten heute schon ausgewiesen werden.
Foto: Angela Pfeiffer
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