Empfehlen Bankberater ihren Kunden eine Anlage, müssen sie ihre Provisionen offenlegen. Doch die Mehrheit der Banken und Sparkassen hält sich nicht daran, wie ein Bericht des Bundesverbands Verbraucherzentralen (VZBV) zeigt. Welche Ausreden die Banken parat haben.
So missachten der VZBV-Untersuchung zufolge zwei von drei Geldinstituten gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen. Vor allem bei Geschäften mit Zertifikaten werde die Auskunft verweigert.
Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Sonderprüfung der Finanzaufsicht Bafin. „Die Bafin muss sicherstellen, dass sich die Banken an Recht und Gesetz halten“, sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Im April hatten die Verbraucherschützer die Initiative „Finanzmarktwächter“ gestartet und Bankkunden aufgefordert, die Offenlegung von Provisionen von ihrem Berater zu verlangen. 280 Kunden haben sich daran beteiligt, in 172 Fällen haben sich die Banken geäußert. Jedoch wurde in über der Hälfte der Schreiben die Auskunft über die Provisionen ganz oder teilweise verweigert.
Die Ausreden sind vielfältig. Der Arbeitsaufwand sei zu hoch, die Informationen seien im Internet oder Prospekten zu finden, Auskunft werde nur gegen Rechnung erteilt, der Auskunftsanspruch sei verjährt oder es habe sich beim Produktvertrieb um sogenannte Festpreisgeschäfte gehandelt, bei denen Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft werden.
In rund einem Drittel der untersuchten Fälle informierten Banken und Sparkassen zwar über Provisionen, allerdings „völlig unzureichend“. So hätten, so der VZBV, nur vier Geldinstitute die Vergütungen in in Euro und Cent offengelegt und zwar aufgegliedert nach einzelnen Wertpapieren und Kalenderjahren.
„Das Spiel mit verdeckten Karten muss endlich ein Ende haben“, so Billen. Der Bundesverband sieht vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht und fordert eine „klare und einheitliche Regelung zur Offenlegung von Provisionen und sonstigen Vertriebsanreizen“. (ks)
Foto: VZBV