Provisionen: BdV fordert doppelten Deckel

Die Bundesregierung überarbeitet die Provisionsregeln von Lebensversicherungen und arbeitet an deren Deckelung. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt das Vorhaben und fordert daneben noch einen Deckel bei den Verwaltungskosten.

Der BdV fordert eine Deckelung der Provisionen und Verwaltungskosten. „In Sachen Kosten brauchen wir harte Leitplanken. Beschränkung der Abschlusskosten und Beschränkung der Verwaltungskosten“, fordert Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

 

„Der Provisionsdeckel alleine reicht nicht, sonst verlagern die Unternehmen die Belastungen in die Verwaltungskosten und unterm Strich bleibt alles beim alten“, gibt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein zu bedenken. „In Sachen Kosten brauchen wir harte Leitplanken: Beschränkung der Abschlusskosten und Beschränkung der Verwaltungskosten – ohne Schlupflöcher.“

Harte Leitplanken – ohne Schlupflöcher

Bereits das in 2014 erlassene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sollte eine Senkung der Provisionen und Abschlusskosten bewirken. Doch die Maßnahmen haben nicht gegriffen. „Endlich wird Klartext geredet und zugegeben, dass die Versicherungsunternehmen eigentlich seit 2014 die Provisionen merklich senken sollten, das aber einfach nicht gemacht haben“, so Kleinlein.

Eine Deckelung der Provisionskosten sei der richtige Schritt, um spürbar Abhilfe zu schaffen. Entscheidend dabei sei jedoch die Höhe des Provisionsdeckels und dass alle Schlupflöcher gestopft werden.

„Das Ziel der Aufsichtsbehörde, Provisionen zwischen 2,5 Prozent und vier Prozent der Beitragssumme zuzulassen, gibt dem Provisions-Missbrauch weiterhin zu viel Raum. Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, ist unredlich“, kritisiert Kleinlein. Die einzige echte Alternative zu einem spürbaren Provisionsdeckel sei letztlich ein Provisionsverbot.

Verteilung der Provisionen auf zehn Jahre

Auch bei der Verteilung der Provisionen sieht der BdV Handlungsbedarf. Er fordert eine Verteilung der Provisionen auf mindestens zehn Jahre, statt sie auf einen Schlag zu Beginn des Vertrages der Kundschaft anzulasten. „Nur, wenn Provisionen verteilt werden, haben Vermittler einen Anreiz, die Kundinnen und Kunden auch nachhaltig gut zu betreuen. Bei Riester-Verträgen werden schon heute die Provisionen verteilt. Das sollte auch bei allen anderen Vorsorgeprodukten geschehen“, sagt Kleinlein.

Der doppelte Deckel

Darüber hinaus fordert der BdV auch eine Beschränkung der Verwaltungskosten. Ansonsten bliebe der Provisionsdeckel wirkungslos. Es muss verhindert werden, dass Provisionen nur umbenannt werden und als Verwaltungskosten dann doch wieder den Versicherten schaden. Der BdV ist bei diesen Umgehungstatbeständen auch bereits juristisch aktiv:

„Wir stehen bald vor einigen Gerichten um dagegen zu kämpfen, dass die Unternehmen durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“, so Kleinlein. Der BdV fordert daher den doppelten Deckel: „Wir fordern einen doppelten Kostendeckel – eine Beschränkung der Abschlusskosten und eine Beschränkung der Verwaltungskosten.“ (dr)

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