Provisionen: BVK will konstruktiv mit Bafin zusammenarbeiten

Michael H. Heinz
Foto: Screenshot Cash.
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass die Finanzaufsicht Bafin in ihrem Merkblatt keinen fixen Provisionsrichtwert vorgibt. Man werde sich nun intensiv an der Konsultation beteiligen, kündigte der Verband an.

„Wir gehen davon aus, dass unsere BVK-Mitglieder die neue aufsichtsrechtliche Maßnahme nicht betrifft“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dies werde ich auch heute (2. November 2022) auf der Bafin-Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht in einem Panel zum Thema Vertriebsvergütung erläutern und ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit des BVK mit der Bafin.“

Im Bafin-Entwurf eines Merkblatts zu wohlverhaltens-aufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten fordert die Behörde Unternehmen, Verbände und Organisationen auf, sich dazu bis Mitte Januar 2023 zu äußern, wie sichergestellt werden kann, dass kapitalbildende Lebensversicherungen ihren Kunden eine angemessene Rendite bieten sowie unternehmenseigene Fehlanreize in der Vertriebsvergütung vermieden werden.

Die Bafin spricht dabei von einem risikoorientierten Aufsichtsansatz und will die Versicherungsunternehmen näher prüfen, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich deutlich erhöht sind. Die Adressaten des Merkblatts sind die Versicherungsunternehmen.

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