LV-Rettung zu Lasten der Beratungsqualität

Es ist ferner nicht zu erkennen, warum eine Maximierung der Provision geboten sein soll. Die Lebensversicherer sind darin frei, Provisionshöhen für neue Tarife festzulegen. Sie können neue Lebensversicherungstarife überdies abschlusskostenfrei auf direktem Wege oder über Vermittler absetzen.

Von einer vertrieblich exponierten Platzierung netto kalkulierter Lebensversicherungen im deutschen Markt machen allerdings nur zwei ausländische Lebensversicherer in bemerkenswertem Umfang Gebrauch. Die hohen Provisionen haben offenbar doch nicht dazu gezwungen, diese Handlungsoption zu ziehen.

Die Frage, warum es einer Deckelung der Abschlussprovisionen bedarf, stellt sich auch vor dem Hintergrund, dass Lebensversicherer ohne weiteres neue Tarife mit niedrigeren Provisionen in den Markt einführen und den Vermittlern zum Absatz überlassen können. Denn die Vermittler sind in weiten Teilen gezwungen, diese Tarife anzubieten.

Makler muss Kunden über verschiedene Tarife aufklären

Nicht nur Makler, sondern auch Mehrfachagenten und sogar Ausschließlichkeitsagenten sind nach Maßgabe der Bestimmung des Paragrafen 61 Abs. 1 VVG gesetzlich verpflichtet, den Kunden auch über die verschiedenen Tarife eines oder mehrerer Versicherer, deren abweichende Leistungen und unterschiedliche Renditeerwartungen aufzuklären.

Würden Versicherer unter Beschränkung der Provision leistungs- und renditeoptimierten Tarife anbieten, müsste auch ein Versicherungsvertreter begründen, warum er dem Kunden gleichwohl einen höhere Abschlusskosten kalkulierenden Tarif anempfiehlt.

Da ein aufklärungsrichtiges Verhalten des Verbrauchers nach der Rechtsprechung zu vermuten ist, wäre er dafür haftbar, wenn der Vertreter dem Kunden nicht zu dem kostengünstigeren Tarif rät. Warum also die Notwendigkeit einer Deckelung der Provisionen?

Versicherer spart Kosten

Nun, die Provisionsdeckelung führt zunächst dazu, dass der Versicherer Kosten spart, ohne Tarife konzipieren zu müssen, mit denen die Kostenersparnis an den Verbraucher weitergegeben wird. Die Provisionsreduzierung in der Krankenversicherung zeigt beispielhaft diese Entwicklung auf.

Zwar ist in diesem Zusammenhang nicht zu verkennen, dass die Provisionsbegrenzung in der Krankenversicherung auf weit höherem Niveau einsetzt als in der Lebensversicherung. Gleichwohl lässt sich nicht einmal der ansonsten nicht gerade für leise Töne bekannten Versichererwerbung entnehmen, dass Krankenversicherer die Provisionsbegrenzung zum Anlass genommen hätten, ihre Beiträge oder Prämien zu ermäßigen.

Seite vier: Provisionsdeckelung bremst Wettbewerb

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